Samstag, April 20, 2024

Tiroler Bauern-Krimi: Schafbauer im Visier von ÖVP-Netzwerk

ZackZack.at hat bereits über den Tösener Krimi in einem Teil I berichtet. Die kleine Tiroler Gemeinde bietet allerdings weit mehr Stoff als in einem Artikel Platz hat. Das 760-Seelen-Dorf bekommt von uns eine ganze Reihe. Am Ende der Serie steht die Frage, wie derartig viel mutmaßliche Korruption auf so hohem Niveau und so kleinem Raum möglich sein kann, und wer die Personen sind, die hier schützend ihre Hände drüber halten. Dabei geht es bis ganz nach oben in der schwarzen Hierarchie. In diesem Teil widmen wir uns der Schikane, der ein Schafbauer durch die örtliche Agrargemeinschaft – und indirekt Jägerschaft – ausgesetzt ist. Dabei sind, wenig überraschend, auch Gemeinderatsmitglieder involviert.

Tösens, 20. September 2019 / Thomas Schranz ist selbst Mitglied der Agrargemeinschaft Tösens und mit seiner Wanderschäferei Tiroler Oberland über die Grenzen Österreichs hinweg bekannter Pionier in Sachen nachhaltige Weidebewirtschaftung. ZackZack.at hat bereits über seine Einblicke in korruptionsverdächtiges Wirtschaften der Agrargemeinschaft berichtet – er stellte sich öffentlich gegen die Methoden der Agrargemeinschaft. Es folgte ein bis heute andauernder „Bauernkrieg.

Kuhbauern und Jäger gegen Schafbauer

Die Agrargemeinschaft beschloss ein Verbot für Schafe und Ziegen auf der Alm. Das steht in Widerspruch zum historischen Weiderecht, das die Bealpung mit gemeindeeigenem, überwinterten Vieh auch für Thomas Schranz gewährleistet. Schranz trieb seine Schafe dennoch auf, mit ihm auch weitere Schafbauern – der Konflikt brodelte. Anstatt versprochener Gespräche zur Lösung des Konflikts bekamen die Schafbauern ein Rechtsanwaltsschreiben mit der Aufforderung, die Tiere von der Alm zu holen und Schadensersatz für das gefressene Futter zu bezahlen. Skurril: Die Anwaltskosten wurden dabei von der Agrargemeinschaft bezahlt, deren Mitglied Schranz selbst ist!

Beschwerden: Land Tirol weist zurück, erst das Landesverwaltungsgericht gibt Recht

Schranz legte mehrfach Beschwerde ein und erstattete Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung: Anlässe dafür boten ihm die alt-schwarzen Landwirte genug. Ein Beispiel: Ein Protokoll des Agrarausschusses wurde nachträglich abgeändert und um einen um einen Tagesordnungspunkt ergänzt, nachdem Schranz Einspruch einlegte. Es ging dabei um die Beauftragung des Rechtsanwalts, der gegen ihn eingeschaltet wurde. Seine Anzeigen und Beschwerden spielt der Schafbauer mittlerweile über seinen Rechtsanwalt – bei der Gemeinde kommt es laut Schranz vor, dass Beschwerden und Anzeigen in der Schublade landen. Sie wurden demnach erst herausgekramt, wenn das Gericht nach Intervention des Rechtsanwalts beim Gemeindeamt anruft und nachfragt. Das Verbot von Schafen und Ziegen, das der Agrar-Ausschuss beschloss, wurde von der Agrarbehörde des Landes Tirol durchgewunken, vom Landesverwaltungsgericht schließlich aber aufgehoben.

Die Jäger mischen mit

Keine große Überraschung für Kenner der Lage vor Ort: Jäger und ihre Interessen spielen immer wieder eine wesentliche Rolle im Tösener Konflikt. Thomas Schranz‘ letzte Beschwerde – der Verwaltungsgerichtshof gab ihr Recht – richtete sich gegen den Beschluss von Wildfütterung an einer Stelle, wo sie 2007 bereits auf Grund waldverwüstlicher Schäden aufgehoben worden war. Die Agrargemeinschaft, die eigentlich die Interessen und das Gut der Bauern vertreten sollte, hat hier möglicherweise im Sinne der Jägerschaft agiert. Auch das gesetzeswidrig beschlossene Verbot der Schafe auf der Alm könnte auf den Einfluss der Jäger zurückzuführen sein. Jäger mögen Schafe und Ziegen nicht, da sie in höhere Lagen hinaufkommen und dort das Wild vertreiben. Nicht umsonst wird eine Abschussfreigabe des Wolfs unter Jägern immer wieder diskutiert. Dass der Wolf den Wildbestand reguliert und das Wild streut, was auch Schäden an Bäumen großflächiger streuen würde, ignorieren sie. Thomas Schranz mit seinem Modell für Herdenschutz, das ein Nebeneinander von Wolf und Weidetieren ermöglichen könnte, ist hier umso mehr ein Dorn im Auge.

Per Bescheid aufgehoben: Landeshauptmann-Stellvertreter wird’s richten

Erst vor zwei Monaten wurde erneut einer Beschwerde von Thomas Schranz, die zuvor von der Tiroler Landesregierung abgelehnt wurde, durch das Landesverwaltungsgericht Tirol stattgegeben. Im von der Agrargemeinschaft beantragten und von der Agrarbehörde der Landesregierung erstellten Regulierungsplan zur Regulierung der Almbeweidung in Tösens sah sich Thomas Schranz erneut unrechtmäßig benachteiligt. Er legte abermals Beschwerde ein und bekam abermals Recht – allerdings erst vom Landesverwaltungsgericht, auch diesmal hatte die erstinstanzliche Behörde seiner Beschwerde nicht Recht gegeben: Der Regulierungsplan wurde zur Gänze aufgehoben. Man könnte meinen, damit sei die Sache erledigt. Ist sie aber nicht: die Agrargemeinschaft beschloss in ihrer darauffolgenden Versammlung, erneut Antrag auf einen Regulierungsplan einzureichen, entgegen dem historischen Weiderecht, das bereits eine Regelung vorgibt, und entgegen dem Landesverwaltungsgerichts-Beschluss. Im Protokoll der Agrargemeinschaft zu der Neu-Einreichung ist zu lesen, dass der Agrargemeinschafts-Obmann und sein Stellvertreter beim Landeshauptmann-Stellvertreter Geisler vorstellig wurden und die Sache besprochen hatten.

Die Verbindungen von Tösens gehen bis ganz hinauf in der Landespolitik. Dabei dürfte auch die GKI GmbH eine Rolle spielen: eine Gesellschaft, an der die TIWAG mit 86% beteiligt ist und die ein Kraftwerk an der Grenze zur Schweiz baut. ZackZack.at bleibt dran und wird in Kürze mehr berichten.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

(lb)

Titelbild: Adobe Stock

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