Donnerstag, März 28, 2024

So geht Opposition! Daniela Holzinger-Vogtenhuber erfolgreich für Menschen mit Behinderung

Seit langem liegt Österreich bei Anliegen von Menschen mit Behinderungen zurück. JETZT – Liste Pilz-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber erreichte letzte Woche mit ihren parlamentarischen Anträgen deutliche Verbesserungen. Die drei durchgesetzten Anträge erzielen eine Aufwertung der persönlichen Assistenz, eine Befreiung der NoVA und eine Erhöhung der Freibeträge im Einkommenssteuergesetz.

Wien, 23.September 2019/ Sozialsprecherin Holzinger-Vogtenhuber zeigt sich erfreut über den Fortschritt: „Für drei meiner Anträge, die wir gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat und der WAG Assistenzgenossenschaft erarbeitet haben, konnte ich die Zustimmung der anderen Parteien erreichen“.

Bundesweite Assistenz längst überfällig

Bis jetzt war persönliche Assistenz nur im Arbeitsverhältnis für Menschen mit Behinderung bundesweit geregelt. In der Freizeit liegt dies jedoch in der Hand des Bundeslandes. Die ungleiche Regelung sorgte bis jetzt für unfaire Verhältnisse. Ohne persönliche Assistenz müssen oft junge Menschen in betreuten Wohneinrichtungen leben oder sind rund um die Uhr von Familie und Freunden abhängig. Die finanzierten Stundensätze wurden für die Assistenz wurden zudem seit 2008 nicht mehr erhöht. Die Folge: Menschen müssen mit immer weniger Assistenzstunden auskommen, was die Lebensqualität einschränkt und im Extremfall, zum Beispiel bei Menschen, die auf Beatmungsgeräte angewiesen sind, lebensbedrohlich sein kann.

Die ungleiche Förderung der einzelnen Bundesländer war der JETZT -Abgeordneten ein besonderer Dorn im Auge: „Die vorherrschende Chancenungerechtigkeit muss beendet werden. Ermöglichen wir Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben, ganz egal in welchem Bundesland sie leben“

Kraftfahrzeug kein Luxusgegenstand

Die zweite durchgesetzte Forderung ist die Befreiung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), also der Abgabe, wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird. Gerade für Mobilitätsbehinderte Menschen ist ein Kraftfahrzeug kein Luxusgegenstand, sondern ein lebensnotwendiger Gebrauchsgegenstand.

Weiters konnte eine Erhöhung der Freibeträge im Einkommenssteuergesetz für Menschen mit Behinderung erreicht werden. „Die Freibeträge wurden seit 1988 nicht mehr valorisiert, daraus ergibt sich einen Wertverlust von 65 Prozent. Auch diese Ungerechtigkeit konnte beseitigt werden.“

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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