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Wiener Heuriger ist Weltkulturerbe. UNESCO setzt sieben österreichische Güter auf Liste

Die UNESCO hat sieben neue immaterielle Güter zur Liste der Weltkulturerbe hinzugefügt. Neben der Wiener Heurigenkultur wurden zudem das Festschützenwesen, in d´Grean gehen, Jauken, Ladumtragen, Kehren, Beschliefen, Patschokieren, das kontrollierte Ausbrennen von Rauchfängen und die Federkielstickerei. ZackZack.at zeigt, worum es sich dabei handelt.

Wien, 09. Oktober 2019 / Zu den bisher 117 Eintragungen in der Liste der immateriellen Güter des Weltkulturerbes sind seit gestern auch folgenden sieben Traditionen verankert:

  • Die Wiener Heurigenkultur – „Ausg´steckt is“: Schweinsbratl, Brettljausen und ein Glaserl Wein. Gerade in den Wiener Außenbezirken tummeln sich die traditionellen Gastwirtschaften mit regionalen Spezialitäten.
  • Das Festschützenwesen in Oberösterreich – ein wichtiger Teil der Regionalität der Oberösterreicher sind die Festschützen. Jede Region weist sich durch kleinere Unterschiede in Tracht und Prozedere bei ihren Festen aus.
  • Kehren, Beschliefen, Patschokieren und das kontrollierte Ausbrennen von Rauchfängen – Das Beschliefen, also das Besteigen von Schornsteinen, sowie das Patschokieren, das Bemalen von alten Gemäuern, hat in Österreich eine lange Tradition. Auch weil diese als Rituale für Glück gesehen werden.
  • In d´Grean gehen – zu Deutsch „ins Grüne gehen“ bezeichnet das Einladen der Weinbauern zum Umtrunk am Ostersonntag im Wein- und Waldviertel.
  • Jauken – so wird in Wien und Niederösterreich das Wettfliegen von Hochflugtauben bezeichnet. Die Haltung, die Züchtung und das Regelwerk des Sportes werden hierbei von Generation zu Generation weitergegeben.
  • Federkielstickerei – eine Ziertechnik, die seit dem 18. Jahrhundert praktiziert wird. Hierbei werden lederne Güter, wie zum Beispiel Geldtaschen, mit gespaltenen Federn bestickt. Das Handwerk erfordert eine jahrelange Ausbildung.
  • Ladumtragung der Mistelbacher Hauerzunft – eine Interessengemeinschaft freier Weinbauern, die seit 1698 die Rechte und Pflichten innerhalb der Gemeinschaft regeln sollen.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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