Donnerstag, März 28, 2024

Verfahren gegen Kurz-Großspender eingestellt – Postenschacher nicht strafbar

Ein Verfahren gegen den Kurz-Großspender Klaus Ortner wurde eingestellt. Auch wenn nicht auszuschließen ist, ob seine Tochter aufgrund der Zahlungen an die “türkise Bewegung” einen Aufsichtsratsposten erschacherte. Es wäre egal: Denn es wäre nicht strafbar. Damit ist einer der größten Kurz-Gönner aus dem Schneider.

Wien, 29. Oktober 2019 / Der Tiroler PORR-Chef Klaus Ortner ist einer der größten Spender von Sebastian Kurz. Allein 2017 und 2018 zahlte er der “türkisen Bewegung” rund eine Million Euro. Deshalb ermittelte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Der Vorwurf war brisant: Er soll sich Gesetze und Posten bei Sebastian Kurz „erspendet“ haben. Außerdem soll er sich die Senkung der Körperschaftssteuer (KÖSt) und die Einführung des Zwölf-Stunden-Tages erkauft haben. Beides bedeutet für einen Großunternehmer wie Ortner eine erhebliche Kostenersparnis. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Posten gegen Spende

Doch dieser Verdacht wurde nun von der Staatsanwaltschaft eingestampft. Brisante Begründung: Parteispenden sind nicht strafbar, auch wenn ein Vorsatz zur Beeinflussung besteht. Das bedeutet: Postenschacher ist nicht strafrechtlich relevant!

Denn seit 15. Februar 2019 sitzt Iris Ortner, Tochter des Porr-Tycoons, im Aufsichtsrat der staatlichen Beteiligungsholding Öbag. Bestellt werden die Aufsichtsräte der Öbag, die Anteile an der OMV, den Casinos Austria, der A1 Telekom und dem Verbund besitzt, vom Finanzminister. Ortner wurde damals vom Kurz-Vertrauten Hartwig Löger bestellt, den ehemaligen Uniqa-CEO.

Zwar stellte die WKStA die Untersuchungen ein, doch sie sparte nicht mit Kritik an der Regierung. Schon im Zuge der Causa IBIZA schrieb die Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass es nicht strafbar ist, wenn durch finanzielle Unterstützung versucht wird, die Gesetzeslage zu beeinflussen oder einen Posten zu erhaschen. Zusatz: „Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese – allfällige planwidrige – Lücke zu schließen.“

Gesetzeslücke schützt Oligarchen

Dem folgt die WKStA nun auch in der Causa Ortner. Ortner spendete, wie andere Kurz-Großspender, scheibchenweise und monatlich: nie über 50.000 Euro, denn dann wäre es beim Rechnungshof zu melden gewesen. Doch auch diese Staffelung war nicht strafbar. Durch das neue Parteiengesetz darf man allerdings jährlich nur noch 7.500 Euro spenden.

Und auch wenn Iris Ortner wegen dieser Spenden ihren Aufsichtsratposten bekommen haben sollte: es gibt kein Gesetz, das dies verbietet. Es würde an der neuen Regierung liegen, solche Gesetzeslücken zu schließen. Dann könnte ausgeschlossen werden, dass sich die Superreichen keine Gesetze mehr kaufen können. Schon der Verdacht schadet der Demokratie. Ob dies unter der neuen Regierung passiert, ist höchst fraglich.

(wh)

Titelbild: APA Picturedesk

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