Freitag, März 29, 2024

Pilz triumphiert über Kickl – Oberster Gerichtshof sieht Pilz im Recht

Ex-Innenminister Herbert Kickl war Peter Pilz schon immer ein Dorn im Auge. Kickl klagte durch alle Instanzen. Vor dem Obersten Gerichtshof endete jetzt der Rechtsstreit mit einem Sieg für Pilz.

Wien, 12. November 2019 / War Kickls Hausdurchsuchung im BVT illegal? Endet eine Karriere in der FPÖ häufiger auf der Anklagebank? High Noon im Obersten Gerichtshof: Der juristische Showdown zwischen Herbert Kickl und Peter Pilz fand seinen Höhepunkt vor dem Höchstgericht. Am Ende blieb Pilz siegreich.

Hausdurchsuchung im BVT war illegal

Pilz hatte die Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im (BVT) als von Kickl durchgeführte illegale Aktion bezeichnet. Kickl klagte Pilz auf Unterlassung und Schadenersatz. In allen Instanzen blitzte der blaue Ex-Minister ab, zuletzt eben auch vor dem OGH. Der Richtersenat unter Wolfgang Schramm erklärte das ursprüngliche Urteil des Wiener Handelsgerichts vom Jänner 2019 für rechtens.

„Oppositionsbank – Regierungsbank – Anklagebank“

So bezeichnete Peter Pilz wiederholt den typischen Werdegang von FPÖ-Politikern. Auch hier klagte Kickl. Auch hier verlor er. Das Höchstgericht stellte in diesem Zusammenhang folgendes fest:
„Bei Politikern der FPÖ kommt es häufiger als sonst vor, dass diese trotz berechtigter Gründe nicht zurücktreten und dass gegen Politiker der FPÖ häufiger als bei Politkern anderer Parteien Strafverfahren anhängig werden. Damit weist der Beklagte (Anm. Peter Pilz) erkennbar auf Fälle hin, die nicht den Kläger selbst betreffen, wie etwa das notorische Strafverfahren gegen den ehemaligen FPÖ-Politiker Karl-Heinz-Grasser.“

Für den Obersten Gerichtshof steht also fest, dass sich FPÖ-Politiker häufiger auf der Anklagebank wiederfinden. Peter Pilz kann also einen seiner Lieblingssprüche der letzten Monate weiter verwenden – mit freundlicher Genehmigung des Obersten Gerichtshofs.

(red)

Titelbild: ZackZack.at/ow

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