Samstag, April 20, 2024

Wahlwiederholung – Staatsanwaltschaft ermittelt

Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach den Ermittlungen aufgrund der Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Tirol nun auch weitere Wahlen ins Visier genommen. Laut einem Bericht der “Tiroler Tageszeitung” wird bis zur Bundespräsidentenwahl 2010 zurück ermittelt.

Wien/Innsbruck, 16. November 2019 / Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat in Tirol laut “TT” bereits zehn Bedienstete des Landes als Zeugen einvernommen, einer werde als Beschuldigter geführt. Das Land bestätigte auf APA-Anfrage, dass Landesbedienstete “zu den Vorgängen zurück bis zu den Bundespräsidentschaftswahlen 2010 von der Staatsanwaltschaft” einvernommen wurden.

“Immer schon so gemacht”

Auslöser der neuerlichen Erhebungen ist jener typisch österreichische Satz, der im Rahmen der Ermittlungen zur Bundespräsidentenstichwahl 2016 gefallen war – nämlich, dass man “das immer so gemacht” habe. Gegenstand der Ermittlungen sind die Bundespräsidentenwahl 2010, die Volksbefragung zur Wehrpflicht 2013 sowie die Tiroler Landtagswahl und die Nationalratswahl im gleichen Jahr.

Der Ball liegt nun bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien. Sie muss entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Welche Folgen ein Verfahren für zukünftige Wahlen haben könnte oder ob sogar Wahlen wiederholt werden müssen, ist derzeit noch unklar.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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