Freitag, März 29, 2024

Ibiza-U-Ausschuss – Eine Analyse

Eine Analyse

Der U-Ausschuss wird durch ein Minderheitsverlangen mit den Stimmen von SPÖ und NEOS eingesetzt. Ohne Grüne. Ob das schon vorauseilender Koalitionsgehorsam ist?

Wien, 28. November 2019 / Was genau in dem Verlangen stehen wird, ist nach wie vor unklar. Dieses Geheimnis dürfte erst am 11. Dezember gelüftet werden. Einerseits will man Ibiza aufklären, anderseits die Postenschacher-Affäre rund um die Casinos Austria. Ein solches Verlangen wird ein juristischer Drahtseilakt. Setzt man den Untersuchungsgegestand zu eng, beschränkt man sich selbst – setzt man ihn zu weit an, wird er wegen Unbestimmbarkeit unzulässig. Dieses Problem hatte die SPÖ bereits bei der Einsetzung des BVT-U-Ausschusses.

Aktenausmaß in Grenzen

Verglichen mit den Fällen “Eurofighter” und “Hypo” wird es kein besonders schwieriger U-Auschuss, vor allem weil es bereits nahezu perfekt dokumentierte Ermittlungsakten gibt. Auch das Aktenausmaß wird sich in Grenzen halten. Da man davon ausgehen kann, dass nur Innenministerium und Justizministerium Akten liefern können, kann man mit ungefähr 100.000 Seiten rechnen. Klingt zwar auf den ersten Blick viel, ist aber wenig, gerade wenn man bedenkt, dass die “Eurofighter”-Akten 1,8 Millionen Seiten und die zu “Hypo” über 15 Millionen Seiten ausmachten.

Problem mit Justiz

Dieser Ausschuss wird ein anderes Problem haben: nämlich die Justiz. Es werden neben dem Ausschuss Ermittlungen laufen, die nicht behindert werden dürfen. Dafür benötigt es ein sogenanntes Konsultationsverfahren. Das ist ein zeitintensiver Abstimmungsprozess zwischen dem Parlament und dem Justizminister. Das muss stattfinden, bevor überhaupt Akten geliefert werden können. Der Fahrplan der SPÖ, Anfang April mit den Befragungen zu beginnen, wird nicht möglich sein. Viel realistischer ist Ende Mai.

Mit vielen Entschlagungen zu rechnen

Zweites Problem: Gegen sehr viele Personen, die in die Ibiza- und die Casino-Affäre involviert sind, läuft ein Strafverfahren. Somit können sich genau diese Personen mit dem Hinweis auf ein laufendes Strafverfahren im Untersuchungsausschuss entschlagen. Das heißt also, dass sich Strache, Gudenus, Sidlo, Löger, Pröll, Graf, Fuchs uvm. dem Ausschuss entziehen können und somit nicht auf die Fragen der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss antworten müssen. Gegen wen noch ein laufendes Strafverfahren eröffnet wird, ist nicht absehbar. Einigen ehemaligen FPÖ-Regierungsmitglieder könnte etwas in die Richtung blühen.

SOKO Ibiza auf türkisem Auge blind

Ein großes Argument spricht aber für den U-Ausschuss und das ist auch das wichtigste: Es erhärtet sich der Verdacht, dass die SOKO Ibiza auf dem türkisen Auge blind ist. Was türkise Handys angeht, hielt man sich bei der SOKO-Ibiza bisher vornehm zurück. Die Justiz ermittelt derzeit nicht gegen Kurz. Sie ermittelt derzeit nicht gegen Blümel. Sie ermittelt auch derzeit nicht gegen Glatz-Kremsner. Doch die politische Verantwortung bleibt ihnen nicht erspart.

Kurz, Blümel und auch Glatz-Kremsner könnten sich nicht entschlagen und müssten unter Wahrheitspflicht antworten. Und genau deswegen brauchen wir diesen Untersuchungsausschuss.

(fr)

Titelbild: APA Picturedesk

Fari Ramic kommentiert

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