Samstag, April 20, 2024

Ibiza-Affäre: Strache scheitert mit Anzeige gegen Journalisten

Strache scheitert mit Anzeige gegen Journalisten

HC Strache scheitert mit einer Anzeige gegen Journalisten der Süddeutschen Zeitung. Die besondere Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat überragt bei der Beurteilung zur Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“.

Wien, 06. Dezember 2019 / Die Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ führte zum größten Politbeben der Zweiten Republik. Vizekanzler HC Strache trat zurück, Kurz scheiterte an einem Misstrauensvotum, es gab Neuwahlen. Doch jetzt gab es eine Anzeige, mit der die Veröffentlichung des Videos als der eigentliche Skandal gebrandmarkt werden sollten.

Anzeige wegen Veröffentlichung

Der ehemalige österreichische Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef hatte Ende Mai dieses Jahres gegen alle Personen Strafanzeige gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich waren, schreibt die Süddeutsche Zeitung heute. Diesen „Spin“ übernahmen mehrere Medien teilweise willfährig und eröffneten eine regelrechte Treibjagd. Dabei wurden die vermutlich kriminellen Hintergründe der Drahtzieher in einen Topf geworfen mit der Veröffentlichung des Videos durch Medien. Jetzt bekamen die Journalisten vor Gericht für ihr Vorgehen Recht.

Überragendes öffentliches Interesse

Die Investigativjournalisten der SZ, Bastian Obermayer und Frederik Obermaier, twittern nun, dass Strache mit seiner Anzeige gescheitert ist. Die Staatsanwaltschaft München scheitert mit ihren Ermittlungen gegen die Redakteure.

In einer Pressemitteilung schreibt die Staatsanwaltschaft München I:

„Die Staatsanwaltschaft München I hat am 27.11.2019 das Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure der Süddeutschen Zeitung wegen möglicher Straftaten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des sog. Ibiza-Videos gem. § 170 Abs. 2 stopp aus rechtlichen Gründen eingestellt.“

Begründung:

„Im Lichte der besonderen Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit für einen demokratischen Rechtsstaat überwiegt vorliegend das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht.“

Obermayer und Obermaier ausgezeichnet

Die beiden Pulitzer-Preisträger Bastian Obermayer und Frederik Obermaier wurden unterdessen erneut ausgezeichnet. Im Bereich “Investigation” erhielte die beiden, zusammen mit weiteren Journalisten der SZ und dem Spiegel, den Deutschen Reporterpreis für die Enthüllung und Berichterstattung der “Ibiza-Affäre”.

(wb)

Titelbild: APA Picturedesk

Redaktion
Redaktion
Die ZackZack Redaktion
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

1 Kommentar

Kommentarfunktion ist geschlossen.

Jetzt: Polizeiäffäre "Pilnacek"

Denn: ZackZack bist auch DU!