Donnerstag, April 18, 2024

Sidlo pocht auf Entschädigung – Casinos-Affäre

Casinos-Affäre

Nach der Abberufung des ehemaligen Finanzvorstands der Casinos Austria, Peter Sidlo, pocht dieser auf Entschädigung. Der umstrittene Ex-Funktionär war seit Bekanntwerden der Postenschacher-Vorwürfe beurlaubt. Auch in dieser Zeit verdiente er rund eine halbe Million Euro jährlich.  

Wien, 10. Dezember 2019 / In einem Schreiben an den Aufsichtsrat der Casinos Austria (CASAG) erklärt der abberufene Ex-Finanzvorstand Peter Sidlo nun, dass sein Aus unrechtmäßig gewesen sei. Laut Aktiengesetz und Vorstandsvertrag stünden ihm deshalb weiterhin Ansprüche zu.

Sidlo wehrt sich gegen Berichterstattung

In dem Schreiben Sidlos an den Aufsichtsrat heißt es dem „Standard“ zufolge:

“Ich halte fest, dass die Abberufung aus meiner Sicht jedenfalls nicht rechtmäßig war und mir weiterhin die in meinem Vorstandsvertrag und im Aktiengesetz vorgesehenen Rechte/Ansprüche zustehen.”

Medial kolportierte Verfehlungen seinerseits lägen nicht vor. Die Casinos dagegen hatten nach der Abberufung betont, dass Sidlos Vertrag ohne Abfindung aufgelöst werde. Allerdings gibt sich der Manager dem Bericht des „Standard“ zufolge verhandlungsbereit:

“Abschließend möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass ich für eine gütliche Bereinigung dieser Angelegenheit bereit bin. Falls seitens des Aufsichtsrats ein Interesse an konstruktiven Gesprächen besteht, können Sie gerne auf mich zukommen.”

Sidlo Bauernopfer?

Hintergrund der Abberufung sind die Umstände von Sidlos Bestellung. Wie ZackZack.at berichtete, vermutet die Staatsanwaltschaft dass die Postenbesetzung Teil eines Deals der FPÖ mit der Novomatic gewesen sei. Demnach seien dem niederösterreichischen Glücksspielkonzern Online-Lizenzen in Aussicht gestellt worden, wenn er sich für die Bestellung Sidlos einsetze. Wie Chatprotokolle, die von ZackZack.at zum Teil exklusiv veröffentlicht wurden, nahelegen: auch hochrangige ÖPV-Politiker wussten zumindest über die Bemühungen für den FPÖ-Wunschkandidaten Sidlo Bescheid. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten. Politisch wurde bislang nicht geklärt, wer die Verantwortung für die Postenschacher-Affäre wirklich trägt.

 (wb)

Titelbild: APA Picturedesk

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