Grünes Licht für Entmachtung der Arbeitnehmer
Die Sozialversicherungsreform der türkis-blauen Regierung hält im Wesentlichen vor dem Verfassungsgerichtshof. Die geplante Entmachtung der Arbeitnehmer in den Gremien der neuen Österreichischen Gesundheitskasse steht also endgültig fest.
Wien, 13. Dezember 2019 / Heute Vormittag verkündete VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Sozialversicherungsreform. Im Wesentlichen hält die türkis-blaue Kassenfusion demnach: Sowohl die Strukturreform mit einer starken Reduktion der Träger, als auch die paritätische Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern wurden vom VfGH in einer am Freitag verkündeten Entscheidung für verfassungskonform befunden.
Zahlreiche Beschwerden
Insgesamt lagen dem Verfassungsgerichtshof 14 Beschwerden gegen die Reform vor. Eingebracht haben die Anträge Vertreter der Krankenkassen, der Arbeiterkammern, der Dienstnehmer, sowie die SPÖ über ihre Bundesratsfraktion.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich stark vertreten
Die Verfassungsbeschwerden richten sich nicht nur gegen die Fusion der Gebiets- und Betriebskrankenkassen zu einer “Österreichischen Gesundheitskasse” (ÖGK) ab 1. Jänner 2020. Insbesondere hatten die Arbeitnehmervertreter ihre Entmachtung in der neuen Mega-Krankenkasse bekämpfen wollen. Die Arbeiterkammer kritisierte das neue System als “zutiefst undemokratisch”, weil die Vertreter der 160.000 Arbeitgeber künftig gleich viele Stimmen haben werden wie die Vertreter von 7,2 Millionen Versicherten.
(lb/APA)
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