Mittwoch, April 24, 2024

ÖVP will Bürger aus Wählerregister streichen

Bürger niederösterreichischer Gemeinden erheben schwere Vorwürfe: Die ÖVP soll versucht haben, sie aus dem Wählerregister zu streichen, weil sie der SPÖ nahe stehen.

St. Pölten, 16. Dezember 2019 / Ende Jänner sind Gemeinderatswahlen in Niederösterreich. Bürger mehrerer Gemeinden sollten auf Wunsch der ÖVP aus dem Wählerregister gestrichen werden. In St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld) sind 83 Personen betroffen. 74 Personen davon haben ihren Zweitwohnsitz in der Gemeinde. Zirka 380 Zweitwohnsitzer gibt es in St. Veit insgesamt. Warum sollten gerade die betroffenen 83 gestrichen werden?

Sollten ÖVP-Kritiker aus Wählerverzeichnis gestrichen werden?

Laut Gemeinderat Reinhold M. (ÖVP) wollte man „ausschließlich überprüfen“, ob bei diesen Personen ein Interesse am Ort besteht.  Dann wären sie nach Gesetz zur Wahl zugelassen. Warum ausgerechnet diese Personen überprüft werden sollten, konnte M. nicht sagen. Auch 9 Personen mit Hauptwohnsitz in St. Veit wurden überprüft. Die Einspruchsfrist gegen die beantragte Streichung betrug gerade einmal zwei Tage.

ZackZack.at konnte mit einigen Betroffenen in Kontakt treten. Was auffällt: Die Nähe der Betroffenen zur SPÖ.

„Weil mein Mann für die SPÖ aktiv ist, hätte nicht nur er, sondern auch ich aus dem Wählerregister gestrichen werden sollen“,

sagt eine Betroffene. Für sie gehe es ganz klar darum, Personen mit SPÖ-Nähe von der Gemeinderatswahl auszuschließen.

Schriftstücke, die Zack.zack.at vorliegen, dokumentieren die Vorgänge um das Wählerregister.

Auch die Söhne des SPÖ-Altbürgermeisters sind vom Berichtigungsantrag betroffen. Eine Person, deren “Interesse am Ort” von der ÖVP in Frage gestellt wird, trägt aufgrund dreißigjähriger Verdienste beim örtlichen Samariterbund das Ehrenzeichen der Gemeinde. Die ÖVP wollte auch ihn aus dem Wählerverzeichnis gestrichen sehen.

Ein weiterer Betroffener mit SPÖ-Nähe sieht im Handeln der ÖVP offene Diskriminierung:

“Das Ganze ist eine Schweinerei, weil es so offensichtlich ist.”

ÖVP-Einspruch am Verwaltungsgericht scheitert aufgrund von Formfehler

Für den SPÖ-Bürgermeister von St. Veit, Johan Gastegger, ist die Begründung der ÖVP unverständlich:

„Es handelt sich um Menschen, die seit 30 Jahren im Ortsleben aktiv sind. Da geht es um Feuerwehrleute, um Musikanten. Sie sind Teil des Dorflebens und sollen auch mitentscheiden dürfen.“

Nur bei zwei Personen wurde dem Antrag der ÖVP von der Gemeindewahlbehörde stattgegeben. 81 Fälle wurden abgewiesen.

Daraufhin brachte die ÖVP St. Veit eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht St. Pölten ein. Sie wollte 56 Personen von der Justiz überprüft wissen. Die Beschwerde wurde allerdings „als unzulässig zurückgewiesen“. Begründung: Ausschließlich natürliche Personen können eine Beschwerde einreichen, nicht aber politische Parteien.

Ein anonymer Betroffener formuliert seine Kritik an der Beschwerde beim Verwaltungsgericht:

„Die von der Volkspartei St. Veit initiierte Streichung aus dem Wählerverzeichnis erfüllt mich mit Gram und Sorge. Gram deshalb, weil sie einem verdienten Mitglied der Gesellschaft sein Wahlrecht nehmen möchten, und Sorge, weil sie mit ihrer Beschwerde einen Mangel an demokratischem Gewissen zeigen.“

In den meisten Gemeinden in Niederösterreich hat die ÖVP eine absolute Mehrheit. Das wird sich auch nach der Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020 nicht ändern. Aber manche übriggebliebenen SPÖ-Dörfer sollen auch türkis werden. Dafür greift die ÖVP offenbar zu dreisten Mitteln. In St. Veit an der Gölsen kam die SPÖ auf über 60 %. Bei der Nationalratswahl stand die SPÖ nur noch bei 27 %, die türkise ÖVP kam auf 40 %.

Auch andere Gemeinden mit skurrilen Wählerverzeichnissen

Erst im November kam ein ähnlicher Fall aus der Gemeinde Steinakirchen an die Öffentlichkeit. Fast 200 Menschen mit Zweitwohnsitz sind in Steinakirchen gemeldet. 70 davon wurden für die Gemeinderatswahl aus dem Wählerverzeichnis gestrichen, vor allem solche, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Die Wiener wählen eher links, deshalb werden sie aus dem Wählerverzeichnis gestrichen, vermutete damals die Opposition.

Allerdings sieht der Steinabrucker Gemeinderat Wolfgang Zuser die Sache noch schwerwiegender:

„Im Zuge der Gesetzesnovelle vor rund zwei Jahren hatten manche offenbar ganz starke Wahrnehmungsprobleme. Da stehen manche Leute drin, die leben gar nicht mehr in Österreich, die sind aber kein Problem.“

Die angesprochene Gesetzesnovelle gilt seit der Landtagswahl vom Jänner 2018. Seitdem sind die Bürgermeister verpflichtet, vor der Wahl zu prüfen, ob die Zweitwohnsitzer ein berechtigtes Interesse am Ort haben.  Je nachdem werden sie dann aus der Wählerevidenz gestrichen oder nicht. Die endgültige Streichung für die Gemeinderatswahl entscheidet dann die Gemeindewahlbehörde.

Sie ist nicht unabhängig, sondern politisch eingefärbt. Hat eine Partei in einer Gemeinde etwa die absolute Mehrheit, stellt sie auch in der Wahlbehörde der Gemeinde die Mehrheit. In Steinakirchen hat die ÖVP mit 70 % die überwältigende Mehrheit.

Die ÖVP Niederösterreich wollte Zackzack.at keine Fragen zu den Vorkommnissen beantworten.

 (ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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5 Kommentare

  1. […] Es ist die spannendste Frage vor dieser Wahl: schafft es die neue Volkspartei, einige dieser gallischen Dörfer umzufärben? Gekämpft wird dabei mit vielen seltsam anmutenden Methoden. Denn Niederösterreich ist anders im Vergleich zu den übrigen Bundesländern. Nicht-amtliche Stimmzettel dürfen den eigentlichen Wahlzettel ersetzen, Zweitwohnsitzer dürfen ebenfalls wählen gehen. Das veranlasste die ÖVP in einigen Gemeinden dazu, die Streichung von SPÖ-nahen Zweitwohnsitzler… […]

  2. […] Parteiakademie. 2009 wurde Nehammer Geschäftsführer der ÖVP-Akademie. 2013 folgte er dem Ruf der ÖVP Niederösterreich, für die er zwei Jahre als Kommunalabteilungsleiter tätig war. Pikant: Nehammers Frau war beim […]

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