Donnerstag, April 18, 2024

Pro & Contra: Wahlrecht für Nebenwohnsitze

Wahlrecht für Nebenwohnsitze

Kein Wahlrecht für Nebenwohnsitze!

Das Gesetz, wer bei einer Gemeinderatswahl wählen darf, gehört wohl zu den bizarrsten in Österreich. In Niederösterreich waren bei der letzten Gemeinderatswahl 20 Prozent aller Wahlbeteiligten Personen, die nur einen Nebenwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Tatsächlich spielt es kaum eine Rolle, ob sie Familie dort haben, oder wie oft sie am jeweiligen Feuerwehrfest auf der Heurigenbank getanzt haben. Was auf den ersten Blick wie Willkür aussieht, entpuppt sich beim Zweiten oft als politisches Kalkül.

Der Ortskaiser bestimmt

Wer dann tatsächlich wählen darf, liegt nämlich in der Hand des Bürgermeisters. Von Gemeinde zu Gemeinde ist es unterschiedlich, wie dieser das handhabt. Wahlaufforderung per Brief nicht beantwortet? Raus aus dem Wählerregister! Andere Gemeinden: Dreimalige Aufforderung nicht beantwortet? Passt schon, wähl bei uns!

In Niederösterreich herrschen derzeit 434 ÖVP-Bürgermeister, im Vergleich zu 120 roten. Je nachdem wie sehr der Bürgermeister mich mag, oder meine politische Einstellung, hat er die Entscheidung über meinen Wahlort. Das veraltete System gehört abgeschafft, es reicht einmal wählen, nämlich dort, wo man seinen Hauptwohnsitz hat.

(bf)

Wahlrecht heißt Heimat

Zweitwohnsitzwahlrecht. Klingt technokratisch. Ist aber eine hochemotionale Angelegenheit. Die Frage, die das Recht, am Zweitwohnsitz zu wählen, aufwirft, lautet: Kann man mehr als eine Heimat haben? Die ÖVP versucht gerade, Menschen aus Wählerregistern zu streichen, die unter der Woche nicht mehr in ihren Heimatgemeinden wohnen, zum Beispiel, weil sie zum Studieren oder Arbeiten nach Wien gezogen sind.

Die verzogenen Kinder

Dass die ÖVP nicht mag, wenn junge Menschen vom Land nach Wien ziehen, wissen wir, seit August Wöginger sagte: „Es kann ja nicht sein, dass unsere Kinder nach Wean fahren und als Grüne zurückkommen. Wer in unserem Hause schlaft und isst, hat auch die Volkspartei zu wählen”.

Genau darum geht es natürlich. Menschen, die zwar bei der freiwilligen Feuerwehr oder Rettung aktiv sind, oder im örtlichen Gesangsverein, kurz – die am Leben im Ort teilnehmen – sollen ihr Wahlrecht verlieren, weil sie nicht ÖVP wählen. Dabei sollte klar sein, dass Wahlrecht auf Gemeindeebene auch jenen zusteht, die einen zweiten Wohnsitz haben. Bei EU-Ausländer gilt diese Regelung schließlich auch. Gebürtige Niederösterreicher sollen dieses Recht nicht haben? Ziemlich durchschaubar, die ganze Angelegenheit.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

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