Donnerstag, April 25, 2024

VfGH hebt “Sozialhilfe Neu” auf – Nächstes ÖVP-FPÖ-Projekt verfassungswidrig

Nächstes ÖVP-FPÖ-Projekt verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof bringt ein weiteres Prestigeprojekt der türkis-blauen Bundesregierung zu Fall. Aufgehoben wurden beide bei der Reform der Mindestsicherung gegen Zuwanderer gemünzten Maßnahmen der “Sozialhilfe neu”: Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut VfGH verfassungswidrig.

Wien, 17. Dezember 2019 / In der Regelung zu den Höchstsätzen für Kinder sieht der VfGH eine “sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien”. Das Grundsatzgesetz sieht vor, dass der Höchstsatz der Sozialhilfeleistung für das erste Kind 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind 5 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes beträgt.

Bei Mehrkindfamilien nicht gewährleistet

Diese Regelung könne dazu führen, “dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist”, heißt es im Entscheid.

Als verfassungswidrig beurteilt der VfGH auch, dass im Grundsatzgesetz der volle Bezug der Sozialhilfe an den Nachweis von Sprachkenntnissen geknüpft ist. Wer nicht nachweist, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 zu erreichen, dem stehen laut dem Grundsatzgesetz nur 65 Prozent der regulären Leistung zu. Die Differenz von mehr als 300 Euro auf die volle Geldleistung wurde im Gesetz als Sachleistung zum “Arbeitsqualifizierungsbonus für Vermittelbarkeit” gerechtfertigt. Mit diesem Betrag sollten also Sprachkurse finanziert werden.

Der Grundsatzgesetzgeber habe “schon deshalb eine unsachliche Regelung getroffen, weil keine Gründe ersichtlich sind, weshalb ausschließlich bei Deutsch- und Englischkenntnissen auf diesem hohen Niveau eine Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt anzunehmen sein soll”, heißt es im VfGH-Erkenntnis.

Gegen Gleichheitsgrundsatz

Auch lasse der Grundsatzgesetzgeber außer Acht, “dass Personen aus mannigfaltigen Gründen nicht in der Lage sein können, ein derart hohes Sprachniveau zu erreichen, aber dennoch am Arbeitsmarkt vermittelbar sein können”. Diese Regelung verstoße deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es viele Beschäftigungsmöglichkeiten gebe, “für die weder Deutsch- noch Englischkenntnisse auf diesem Niveau erforderlich sind”.

Auch im Sozialhilfe-Statistikgesetz sehen die Verfassungshüter eine Verfassungswidrigkeit: Die Verpflichtung zur Übermittlung personenbezogener Daten verstößt demnach gegen das Grundrecht auf Datenschutz.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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