Sonntag, April 21, 2024

Tojner – Verdacht auf Untreue und Betrug

Verdacht auf Untreue und Betrug

Investor Michael Tojner wird bei angeblich zum Nachteil des Landes Burgenland erfolgten Immobiliendeals massiv belastet, berichtet der “Kurier”. Aussagen eines Geschäftspartners belasten Tojner massiv.

Wien, 19. Dezember 2019 / Aussagen eines Geschäftspartners hätten, so berichtet der Kurier in seiner Donnerstag-Ausgabe, den Verdacht erhärtet: Tojner wird vorgeworfen, dass er sich über Strohmänner und -firmen die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof und Gesfö gesichert haben soll, um dann die Aberkennung deren Gemeinnützigkeit durch das Land Burgenland voranzutreiben und schließlich die Wohnhäuser mit großem Gewinn zu verkaufen.

Geschäftspartner packt aus

Tojner habe dem Geschäftspartner, der in der Causa von Ermittlern einvernommen wurde, eine Reihe von Liegenschaften aus dem Portfolio der ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof und Gesfö verkauft. Durch die Aussagen des Mannes habe sich auch der Verdacht bekräftigt, dass Tojner bereits 2015 Chef der beiden (gemeinnützigen) Gesellschaften Riedenhof und Gesfö gewesen sein soll.

Verdacht auf Untreue und Betrug

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgte 2015. Als Abgeltung sollte das Land dem Gesetz entsprechend des objektiven Verkehrswerts der Liegenschaften erhalten. Das Land Burgenland und die Wohnbaugesellschaften gaben Gutachten in Auftrag. Die Tojner-Gruppe leistete laut “Kurier” für die Wohnbauten der Riedenhof und Gesfö Abschlagszahlungen in Höhe von 14,26 Mio. Euro – das sei viel zu wenig aus Sicht der Ermittler und des Landes Burgenland. Das Land erstattete zu Jahresbeginn 2019 Anzeige gegen Tojner und weitere Personen. Im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges gebe es mittlerweile 33 Beschuldigte, berichtete die Tageszeitung.

Verdacht laut Bundeskriminalamt erhärtet

Laut dem der Tageszeitung vorliegenden Bericht bestehe “der Verdacht, dass Tojner den Bediensteten des Landes Burgenland Gutachten zum Wert der Liegenschaften vorlegen ließ, obwohl er die Liegenschaften im selben Zeitraum deutlich höher bewertete” und dass er von dem Geschäftspartner einen erheblich höheren Kaufpreis gefordert haben soll. Laut Bundeskriminalamt werde durch “die vorgefundenen Unterlagen der Verdacht der Untreue zum Nachteil der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften erhärtet”, berichtete der “Kurier”. Auffällig sei, dass der Wert der Liegenschaften anscheinend schon vor Aberkennung der Gemeinnützigkeit “explodiert” sei.

Tojner wollte 23 Millionen mehr, als er selbst zahlte

Laut Angaben des Geschäftspartners habe Tojner bei einem Verkauf 72,57 Mio. Euro lukrieren wollen. Er selbst habe jedoch nur 49,34 Millionen Euro zahlen wollen. Weil man nicht zusammengekommen sei, habe der Geschäftspartner lediglich die vorher erwähnten fünf Liegenschaften in Wien übernommen.
Tojner bestreite laut “Kurier” alle strafrechtlichen Vorwürfe. Dass er schon Monate vor der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Riedenhof und Gesfo mit potenziellen Käufern über Liegenschaftsverkäufe verhandelte, werde nicht bestritten.
Der Vorwurf, dass es einen Liegenschaftsverkauf vor dem Entzug der Gemeinnützigkeit gegeben hätte, könne aus den vorliegenden Akten nicht nachvollzogen werden, stellten dazu Tojners Anwälte in einer Aussendung fest.

Tojners Anwälte: Verkauf vor Entzug der Gemeinnützigkeit geht aus Akten nicht hervor

Aus der im Herbst 2019 nachgereichten schriftlichen Stellungnahme sei zu entnehmen, dass die Kaufverträge zu den Transaktionen “Riedenhof” und “Gesfö” allesamt am 29. Juni 2016 abgeschlossen worden seien. “Zu einer verbindlichen Übereinkunft über die jeweiligen Kaufpreise ist es am 23. Dezember 2015 gekommen”, wird betont.
Der Entzug der Gemeinnützigkeit sei bereits am 28. Oktober 2015 erfolgt. Damit sei klar nachvollziehbar, dass Liegenschaftsverkäufe erst nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit erfolgt seien. “Gespräche über mögliche Verkäufe sind noch keine Verkäufe – entscheidend ist die tatsächliche Verkaufseinigung in allen wesentlichen Punkten durch die Vertragsparteien”, so die Anwälte Tojners.

Nach Entzug der Gemeinnützigkeit: frei veräußerbar

Mit Entzug der Gemeinnützigkeit seien laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) die Liegenschaften frei veräußerbar und es stehe jeglicher Gewinn aus einer Wertsteigerung der Liegenschaften eben den jeweiligen Gesellschaften zu. Das WGG habe in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung für derartige Fallkonstellationen keine Nachbesserung – im gegenständlichen Fall für das Land Burgenland – vorgesehen.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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