Donnerstag, März 28, 2024

Wien sagt E-Scootern den Kampf an

Wien verschärft die Regeln für E-Leih-Scooter ab April 2020. Inkludiert sind unter anderem ein Abstellverbot auf schmalen Gehsteigen, Sperrgebiete wie Märkte oder Spitäler und Geschwindigkeitsbegrenzungen etwa in Begegnungszonen. Außerdem werden Höchstgrenzen der erlaubten Fahrzeuge eingeführt, wie Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) am Donnerstag mitteilte.

Wien, 19. Dezember 2019 /Die Neuregelung sieht die Ressortchefin allerdings nur als “Sofortmaßnahmen”. Denn schon im Jahr 2021 soll der Bereich überhaupt völlig neu organisiert werden. Die Stadt plant die Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Markts. Das heißt: Wer künftig batteriebetriebene Roller betreiben will, muss sich in einer Ausschreibung bewähren. Wie viele Anbieter dann Lizenzen erhalten werden, könne man jetzt noch nicht sagen, sagte ein Hebein-Sprecher auf APA-Nachfrage. Aber so viele wie jetzt – zehn Betreiber sind in der Hauptstadt aktuell präsent – würden es wohl nicht mehr sein.

Abstellverbot auf schmalen Gehsteigen

In der Saison 2020 bis zur Einführung der Konzessionierung gelten also die nun veröffentlichten Regeln. Ein wesentlicher Punkt ist das Abstellverbot auf Gehsteigen, wenn diese weniger als vier Meter breit sind. Außerdem müssen die Scooter am fahrbahnseitigen Gehsteigrand geparkt werden. Damit reagiert die Stadt auf die häufigen Beschwerden über Geräte, die die Fußgänger behindern.

Kostenpflichtig entfernt

Werden Fahrzeuge trotzdem regelwidrig abgestellt, werden den Anbietern an Werktagen zwischen 6.00 und 18.00 Uhr nur mehr zwei Stunden (statt bisher vier) eingeräumt, diese zu entfernen. Außerhalb dieser Kernzeit sind es sechs Stunden. Passiert das nicht, werden die betreffenden Exemplare kostenpflichtig von der MA 48 entfernt.

Stückobergrenze für Betreiber

Neu ist außerdem eine Stückobergrenze für jeden Betreiber. Dafür hat das Rathaus die Stadt in drei Zonen – Innenstadt, Bezirke 2 bis 9 und 20, Bezirke 10 bis 19 und 21 bis 23 – eingeteilt. In jeder darf ein Anbieter nur noch maximal 500 Scooter im Einsatz haben, was auch für eine ausgewogenere Verteilung sorgen soll. Hier gab es bisher überhaupt keinen Maximalwert. Schöpfen alle zehn Betreiber die Obergrenze aus, wären künftig insgesamt bis zu 15.000 Roller erlaubt. Zum Vergleich: Derzeit sind laut Hebein-Büro rund 9.000 Geräte behördlich registriert.

Geschwindigkeit wird gedrosselt

Die Verleiher werden außerdem verpflichtet, ihre Modelle so zu modifizieren, dass sie in bestimmten Gebieten wie Begegnungszonen oder Fußgängerzonen mit Radfahrerlaubnis automatisch die Geschwindigkeit drosseln. In definierten Sperrgebieten wie Märkten oder Krankenhausarealen soll die App nach Möglichkeit so programmiert werden, dass Fahren und Abstellen dort überhaupt nicht möglich ist.

Das neue Regelwerk inkludiert auch die Art und Weise des Einsammelns der Fahrzeuge zwecks Aufladens. Dies darf künftig in den Nachtstunden nicht mehr mithilfe akustischer Signale passieren.

In Kraft treten werden die Vorgaben über eine ortspolizeiliche Verordnung, die noch in Ausarbeitung ist.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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