Donnerstag, März 28, 2024

Alma Zadic: schuldig oder unschuldig?

Die neue Justizministerin Alma Zadic ist Ziel von Hasspostings rechter Anhänger geworden. Im Vordergrund der Hassbotschaften stehen Zadics Herkunft und die Behauptung, die grüne Ministerin wäre strafrechtlich verurteilt. Mehrere FPÖ-Politiker sprachen sich gegen eine Bestellung von Zadic als neue Justizministerin aus. Fari Ramic analysiert die Situation.

Wien, 07. Jänner 2019 / FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker erregte vergangenen Sonntag mit einer Aussendung für Aufsehen: Hafenecker forderte Bundespräsident Alexander van der Bellen auf, Zadic aufgrund ihres laufenden Verfahrens nicht anzugeloben.

Fakt ist: Alma Zadic hat auf Twitter ein Foto geteilt mit dem Slogan: Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten. Auf dem Foto ist ein Mann zu sehen, der offensichtlich der Burschenschaft Gothia angehört und vermeintlich den Hitlergruß zeigt. Der Mann hat Alma Zadic nach §6 MedienG geklagt. Er habe nur gewunken und sei durch die Veröffentlichung gekränkt worden. In erster Instanz wurde Alma Zadic deswegen nicht rechtskräftig zu einer Entschädigung (nicht Strafe!) von 700 Euro verturteilt. Gegen diese Entscheidung in erster Instanz hat Zadic Berufung eingelegt.

Medienrecht Strafrecht

Eine solche medienrechtliche Entschädigung darf nicht mit der strafrechtlichen üblen Nachrede nach § 111 StGB verwechselt werden. Der Mann mit dem vermeintlichen Hitlergruß hat auch keine strafrechliche Anzeige getätigt. Und das aus mehreren Gründen: Einerseits wegen der Immunität, die Zadic als Nationalratsabgeordnete bis zu ihrer Angelobung als Justizministerin genoss, anderseits weil nach §111 Abs. 3 “der Täter auch dann nicht zu bestrafen (ist), wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für die Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptungen für wahr zu halten.” Durch den Blick auf das geteilte Foto wäre fast jeder Mensch davon ausgegangen, dass es sich um einen Hitlergruß handelt – so auch Zadic. Deswegen wäre auch eine strafrechliche Anzeige sinnlos gewesen.

Zadic droht keine Vorstrafe

Zusammenfassend kann also gesagt werden: Alma Zadic ist zu nichts rechtskräfitg verurteilt worden, schon gar nicht wegen einer Straftat. Das hat nicht einmal der betroffene Mann behauptet. Es geht lediglich um eine Entschädigungszahlung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Hier ist nach wie vor ein Verfahren anhängig. Im schlimmsten Fall muss Zadic 700 Euro und die Verfahrenskosten zahlen. Vorbestraft wäre sie auch dann nicht.

(fr)

Titelbild: APA Picturedesk

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