Donnerstag, April 25, 2024

Swap-Affäre: Fußfessel in Hochbetrieb

Fußfessel in Hochbetrieb

Die frühere Leiterin des Salzburger Budgetreferats, Monika Rathgeber, wurde 2016 im Zuge der sogenannten Swap-Affäre verurteilt. Sechs Monate der Strafe kann sie nun mit elektronischer Fußfessel absitzen. Was es mit der Fußfessel auf sich hat, hat sich ZackZack.at genau angeschaut.

16. Jänner 2020, Wien / Die sogenannte Fußfessel, oder wie es juristisch korrekt heißt “elektronisch überwachter Hausarrest”, ermöglicht es Straftätern, ihre Haft außerhalb von Gefängnissen zu verbüßen. Doch irgendwie kommt es dem aufmerksamen Zeitungsleser so vor, als wäre die Fußfessel ein Privileg für die sogenannten Reichen und Schönen.

Knapp 3,5 Prozent mit Fußfessel

Laut Justizministerium haben momentan 311 Hälftlinge von insgesamt 5.907 eine Fußfessel (Stand 1. Jänner 2020, Red.). In Summe waren es im Jahr 2019 ganze 900 Personen, die in den “Genuss” einer Fußfessel kamen.

Fußfessel kostet 8.000 Euro pro Jahr

Und in der Tat ist es keine billige Angelegenheit: pro Tag muss der Häftling 22 Euro für die Fußfessel zahlen. Das macht knapp 8.000 Euro im Jahr aus, oder besser gesagt 30% eines jährlichen österreichischen Durchschnitts-Netto-Gehalts.

Staat profitiert doppelt

Somit profitiert der Staat doppelt: einerseits kassiert er knapp 7.000 Euro pro Tag von den 311 Fußfesselträgern, andererseits erspart er sich pro Person 127,39 Euro, da diese ja nicht im Häfn einsitzen muss – und damit auch keine Verpflegung etc. verbraucht. Wenn man beides zusammendenkt, macht der Staat knapp 40.000 Euro an Unterbringungskosten an einem Tag gut. Das ist eine Menge.

Am häufigsten wurde die elektronische Fußfessel bisher nach Verurteilungen wegen Betrugs und nach Verurteilungen wegen Diebstahls angewendet. Nur in fünf Fällen erfolgte das bisher nach Verurteilungen wegen Mordes. Bei Verurteilungen wegen schwerer Delikte (Mord, Totschlag, schwerer Raub) geschieht das nur, wenn eine “bedingte Entlassung mit höchster Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft zu erwarten ist”, teilte das Ministerium mit. So kommt also die Fußfessel vermehrt bei Vermögensdilkten zur Anwendung.

Hohe Hürden für Häftlinge

Hinzukommt, dass die Hürde für die Fußfessel eine relativ hohe ist: Neben der Fähigkei, die 22 Euro pro Tag zu bezahlen, darf die verbleibende Arrestzeit die 12 Monate nicht übersteigen. Der Häftling muss eine Unterkunft und Beschäftigung haben. Zudem muss er kranken- und unfallversichert sein sowie eine positive Zukunftsprognose erhalten.

Die Fußfessel ist und bleibt im Großen und Ganzen tatsächlich ein Privileg der Gutbetuchten.

(fr)

Titelbild: APA Picturedesk

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