Donnerstag, März 28, 2024

Kassiert Kurz die 880.000 Euro ÖVP-Strafe?

Abstruse Situation rund um die 880.000 Euro Strafe der ÖVP: die Strafzahlung geht als Rücklage ins Kanzleramt. Wenn der Kanzler um die Freigabe bittet und Finanzminister Blümel zustimmt, kann das Kanzleramt über das Geld verfügen.

Wien, 20. Jänner 2020 / 880.000 Euro muss die ÖVP aufgrund der unzulässigen Überschreitung der Wahlkampfkosten an Strafe zahlen. Denn die türkise Kurz-Partei überzog die Obergrenze um fast 6 Millionen Euro. Doch wohin geht die Strafzahlung, die der ÖVP aufgebrummt wurde?

Rücklage für Kanzleramt

Die ÖVP zahlt die Strafe ans Bundeskanzleramt! Innerhalb eines Monats hat die Partei jetzt die 880.000 Euro unter dem Verwendungszweck „Geldbußen“ an ein Konto im Kanzleramt einzuzahlen. Von diesem Konto fließt das Geld in das allgemeine Budget des Ressorts. Es wird als Rücklage für das Bundeskanzleramt verwendet.

Im Bundeskanzleramt sitzt bekanntlich Sebastian Kurz. Er ist für den sündteuren Wahlkampf der ÖVP verantwortlich. Jetzt könnte er auf die Rücklagen zugreifen, er müsste nur die Auflösung der Rücklagen beantragen. Dafür müsste er zum Finanzminister gehen.

Blümel muss Geld freigeben

Gernot Blümel könnte die Strafzahlungen freigeben, dann könnte das ÖVP-Kanzleramt über die Strafzahlung selbst verfügen. Auf Nachfrage stellte der unabhängige Transparenzsenat diesen Umstand heute noch einmal klar.

Sollte Sebastian Kurz um die Freigabe der 880.000 Euro bitten, würde sein Kanzleramt die ÖVP-Strafe quasi kassieren. Verweigern könnte ihm das nur Gernot Blümel, sein langjähriger Weggefährte.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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