Freitag, März 29, 2024

Türkis-Grün streichen Teile aus U-Ausschuss

Der von SPÖ und NEOS verlangte “Ibiza-Untersuchungsausschuss” wird zumindest fürs erste nicht zur Gänze so kommen, wie es die beiden Oppositionsfraktionen beantragt haben. Teile des Verlangens seien unzulässig, argumentieren ÖVP und Grüne, die sich dabei auf die U-Ausschuss-Bestimmungen in Verfassung und Verfahrensordnung berufen. Eingesetzt wird er dennoch schon morgen, Mittwoch.

Wien, 21. Jänner 2020 / Die beiden Regierungsfraktionen pochen darauf, dass es beim U-Ausschuss um einen “bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes” gehen muss. Zudem sei die “Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche” unzulässig. Teile der Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA sollen damit weggelassen werden müssen.

Der U-Ausschuss wird dennoch schon morgen, Mittwoch, im Nationalrat auf den Weg gebracht. Zuvor wird der Geschäftsordnungsausschuss aber mit türkis-grüner Mehrheit die nur teilweise Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstands feststellen.

SPÖ und NEOS haben 14 Tage Zeit, während des schon anlaufenden U-Ausschusses den Verfassungsgerichtshof mit ihrem Verlangen zu befassen, der dafür vier Wochen Zeit hat. Gibt er den von ihnen geforderten Untersuchungsgegenständen recht, so könne man die zusätzlichen Punkte sofort in den laufenden U-Ausschuss übernehmen und mit untersuchen, hieß es seitens der Regierungsfraktionen. De facto gäbe es dann nur einige Wochen Verzögerung bei der Aktenbeschaffung.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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