Freitag, März 29, 2024

Gericht: Tina Turner-Doppelgängerin sieht Original zu ähnlich

Tina Turner (80) hat am Mittwoch vor dem Landgericht Köln ein Klageverfahren gegen einen bayerischen Tourveranstalter gewonnen. Das Werbeplakat für die Show “Simply The Best – Die Tina Turner Story” darf so nicht mehr verwendet werden, da der Name gemeinsam mit dem Bild einer Doppelgängerin fälschlich den Eindruck vermitteln könne, dass die echte Sängerin am Musical mitwirke oder selbst auftrete.

Wien, 22. Jänner 2020 / “Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen”, stellte das Gericht in einer Pressemitteilung klar. Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau hatte argumentiert, die “Tina Turner Story” sei schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden, und noch nie habe sich ein Zuschauer hinterher darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe. Das hatte das Gericht unter dem Vorsitz von Dirk Eßer da Silva aber nicht überzeugt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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