Freitag, April 19, 2024

U-Ausschuss in Gefahr – Türkis-Grün blockiert

Türkis-Grün blockiert

Im Dezember des Vorjahres brachten SPÖ und NEOS das Verlangen für den sogenannten Ibiza-Untersuchungsausschuss ein (ZackZack berichtete). Nun gibt es die Reaktionen der anderen Fraktionen. Ob der Titel des U-Ausschusses noch gerechtfertigt ist, bleibt fraglich. Nun soll der Verfassungsgerichtshof eingeschalten werden.

Wien, 22. Jänner 2020 / Das Verlangen von SPÖ und NEOS hat acht Punkte. Von den acht Punkten zweifelt Türkis-Grün exakt vier gänzlich an und zwei weitere Punkte im wesentlichen. Die Opposition zeigt sich empört und will nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.

Maurer: “Verlangen rechtswidrig”

Die Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer sieht ein Problem in der Formulierung des Untersuchungsgegenstands: für die Behörden müsse klar erkennbar sein, welche Akten sie liefern müssen. Das sei hier nicht der Fall, so Maurer. Bei den Behörden handelt es sich im Wesentlichen um das Justizministerium, das Finanzministerium und das Innenministerium.

Ibiza-U-Ausschuss ohne Ibiza

Im Innenministerium ermittelt im Auftrag der Justiz in der Casinos-Affäre die Soko Ibiza. Die Casinos-Affäre darf auch, wenn es nach der Regierung geht, untersucht werden. Allerdings beeinsprucht Türkis-Grün im Punkt 5 des Verlangens “die Tätigkeiten und Zusammensetzung der SOKO Ibiza.” Alle wesentlichen Erkenntnisse, die man über die Casinos-Affäre hat, stammen aber aus der SOKO Ibiza. Ob es ein Denkfehler, fehlende Akten- und Faktenkenntnis oder schlichtweg Kalkül ist, bleibt Spekulation.

Motive für Regierung uninteressant

Andererseits “darf” laut den Regierungsfraktionen “Die Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glückspielgesetzes” untersucht werden, andererseits ist aus deren Sicht der “Verdacht des Gesetzeskaufs” (und damit ist ganz klar Novomatic-Sidlo-Affäre gemeint, Red.) nicht zu untersuchen. Somit dürfen die Vorgänge um die gewollte Änderung des Glückspielgesetztes geprüft werden – das Motiv für die Änderung selbst allerdings nicht.

Verfassungsgerichtshof soll klären

Die ÖVP hat in dieser Sache auch ein Rechtsgutachten vom Grazer Jus-Dekan Christoph Bezemek eingeholt. Dieser vermisst im U-Ausschuss-Verlangen inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte und ortet nur lose miteinander verknüpfte Einzelvorgänge. Der ehemalige Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer allerdings widerspricht dieser Rechtsansicht vehement.

Die SPÖ zeigte sich erbost. Mandatar Jan Krainer sprach von Willkür. Man werde nun den Verfassungsgerichtshof anrufen und sei zuversichtlich, Recht zu bekommen.

Krisper von Grünen enttäuscht

Besonders enttäuscht zeigte sich die NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper über die Grünen:

„Wir hören, dass die Partei, die sich immer Aufklärung und Antikorruption zugeschrieben hat, nun vorhat, der ÖVP die Mauer zu machen und im Ergebnis den U-Ausschuss auf die Causa Casinos zurückzustutzen.“

So habe man über das Vorgehen der Grünen über die Medien erfahren.

„Wenn man den Untersuchungsausschuss auf die Casinos beschränkt, können die fragwürdigen Postenbesetzungen in der ÖBAG, FMA und Nationalbank sowie die Ermittlungen rund um ,Ibiza’ nicht untersucht werden, mögliche Absprachen bleiben somit im Dunkeln”,

zeigt sich Krisper weiter empört.

Abgespeckte Version wird beschlossen

Heute wird eine abgespeckte Version des U-Ausschusses im Parlament beschlossen. Von acht Punkten bleiben wohl maximal zweieinhalb Punkte übrig. Über den Rest wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Dafür hat er nun 4 Wochen Zeit.

(fr)

Titelbild: APA Picturedesk

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