Samstag, April 20, 2024

Hochverrat – Österreich-Feinde hinter Gitter?

Österreich-Feinde hinter Gitter?

Der Grazer Prozess gegen 14 Mitglieder des “Staatenbund Österreich” steht vor einer Wiederholung. Der Oberste Gerichtshof verlangt eine Wiederholung.

Wien, 28. Jänner 2020 / Das Urteil wurde teilweise aufgehoben, weil es Unstimmigkeiten bei den Fragen an die Geschworenen in den Punkten Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung gegeben haben soll. Für die übrigen Anklagepunkte müssen die Strafen neu ausgemessen werden.

Verfahren dauerte über drei Monate

Das Verfahren gegen die sogenannten Staatsverweigerer hatte von 15. Oktober 2018 bis 25. Jänner 2019 gedauert. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen mussten sich die Angeklagten unter anderem wegen Bestimmung zum Hochverrat und Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung verantworten. Der Prozess zeigte die groteseke Weltanschauung dieser Reichsbürger-Bewegungen. Sie heißen verschieden: Freemen, Reichsbrüger oder Staatenbundagenhörige. Eines ist ihnen gleich. Sie lehnen den jeweiligen Staat unter geschichlich und jurstisch nicht haltbaren Thesen ab und haben oftmals einen Hang zur Verschwörungstheorien und Rechtsextremismus.

14 Jahre Haft

Die Präsidentin des Vereins “Staatendbund Österreich” wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt, ihr wurde auch noch Nötigung der Regierung und einzelner Regierungsmitglieder, Bestimmung zum Amtsmissbrauch und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs angelastet. Ihr Stellvertreter, ein Ex-Gendarmeriebeamter, bekam zehn Jahre Haft, die restlichen Angeklagten wurden zu Strafen zwischen neun Monaten und drei Jahren verurteilt.

Militärputsch geplant

Das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat lag laut Staatsanwaltschaft deshalb vor, weil einige der Angeklagten mehrmals versucht haben, Mitglieder des Bundesheeres zu “Verhaftungen” auf der Grundlage von selbst ausgestellten Haftbefehlen zu bewegen. Ziel sei es gewesen, eine “militärische Übergangsregierung” zu bilden und dabei alle “Schlüsselpositionen” zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung des Bundesheers beim Versuch blieb.

Die 2015 erfolgte Gründung des “Staatenbund Österreich” wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet. Die Anklagepunkte versuchte Bestimmung zur Nötigung der Regierung bzw. von Mitgliedern der Regierung, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung bezogen sich auf die vom “Staatenbund” ausgestellten “Haftbefehle”, die Mitglieder von Regierung, Behörden und Banken betrafen. Den Betroffenen wurde mit Haftstrafen oder Schadenersatzforderungen gedroht, außerdem kündigte man die Eintragung in ein internationales Schuldenregister an. Weiters wird es um den Vorwurf des teilweise schweren und gewerbsmäßigen Betruges gehen.

(fr/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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