Samstag, April 20, 2024

Ende für Orbans Medienimperium?

Die Schaffung eines mächtigen Medienimperiums durch den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán vor etwas mehr als einem Jahr war nicht rechtens. Das urteilte der Budapester Stadtgerichtshof.

Wien, 30. Jänner 2020 / Viktor Orban hat die ungarische Medienwelt fest in seiner Hand: Inhalte für die 500 Pro-Orban-Medien seines Medienimperiums werden zentral und im Einklang mit Regierungslinie vorgegeben. Das Budapester Stadtgericht erklärt die Zusammenfassung der Medien nun für rechtswidrig.

Wie die „Orbanisierung“ im Zusammenspiel mit Oligarchen funktionierte, hat Peter Klien in einem für Furore sorgenden Erklär-Video erklärt: unabhängige Medien werden auf Linie gebracht oder mundtot gemacht. Das Urteil des Budapester Stadtgerichtshofs erklärt die durchgeführte Fusion zum Medienimperium nun als nicht im Einklang mit geltendem Recht stehend, da notwendige Überprüfungen nicht stattgefunden haben.

Überprüfung einfach ausgelassen

Das Urteil hält fest, dass das ungarische Wettbewerbsamt keine substanzielle Überprüfung vorgenommen habe, ob die Fusion mit dem Kartellrecht vereinbar ist, sondern sie einfach per Bescheid genehmigt. Orbans rechtsnationale Regierung hatte bei der umstrittenen Fusion in einer Verordnung angeführt, der Schritt sei von “nationaler strategischer Bedeutung”. Dafür sieht das Kartellrecht eine Ausnahmeregelung vor. Ob tatsächlich eine derartige Bedeutung vorliegt, um die Ausnahmeregelung anwenden zu können, wurde durch das Wettbewerbsamt aber nicht geprüft.

Orban dealte mit Oligarchen

Im November 2018 hatten mehrere Orban-nahe Oligarchen ihre Medienunternehmen an ein und demselben Tag der neu gegründeten Mitteleuropäischen Presse- und Medienstiftung (Kesma) per Schenkung überlassen. Führung und Beiräte der Stiftung sind mit Personen besetzt, die Orban loyal gegenüberstehen.

Die Stiftung wacht über ein Imperium von Fernsehsendern, Zeitungen und Nachrichten-Portalen. Die Inhalte werden zumeist zentral vorgegeben und sind stets im Einklang mit der Regierungslinie.

Berufung möglich

Nach Ansicht von Tasz, die im Namen des unabhängigen Portals “Szabad Pecs” (Freies Pecs, Red.) gegen die Fusion geklagt hatte, kontrolliert Kesma ein derart großes Segment der ungarischen Medienlandschaft, dass dies den ungarischen Medienmarkt völlig verzerren würde. Gegen das Urteil kann vor dem Obersten Gericht Berufung eingelegt werden.

(lb)

Titelbild: APA.

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