Pflegeelternschaft für Homosexuelle
Wien, 8. Februar 2020 / Gleichgeschlechtliche Paare in Kroatien können nach dem Willen des Verfassungsgerichts künftig Pflegeeltern werden. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervor. Die bisherige Gesetzeslage habe Homosexuelle übergangen und sie somit diskriminiert, begründete das Gericht seine Entscheidung. “Das ist verfassungsmäßig inakzeptabel”, hieß es in dem Urteil weiter.
Gericht kann Gesetz nicht ändern
Zwar könne das höchste Gericht des Landes das Gesetz selbst nicht ändern, sagten die Richter. Es weise die zuständigen Gerichte vor Ort aber an, das bestehende Gesetz so auszulegen, dass alle Menschen die gleichen Rechte hätten, Pflegeeltern zu werden, “egal ob sie in einer offiziellen oder inoffiziellen Partnerschaft leben”.
EU-Beitritt führt zu mehr Rechten für Homosexuelle
Kroatien ist mehrheitlich katholisch und streng konservativ geprägt. Noch 2013 hatte das Land die Ehe in einem Verfassungsreferendum als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und damit de facto gleichgeschlechtliche Ehen verboten. Nach dem Beitritt zur EU führte Kroatien 2014 eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle ein.
(apa)
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