Donnerstag, Dezember 12, 2024

Karten auf den Tisch, Kurz und Edtstadler! – Kommentar

Kommentar

Sind Kurz und Edtstadler diesmal zu weit gegangen? Durch ihre jüngsten Angriffe auf die Justiz könnten sie sich selbst strafbar machen.

Wien, 10. Februar 2020 / Am 27. Jänner behauptete Kanzler Kurz vor etwa 40 versammelten Journalisten bei einem „Hintergrundgespräch“ etwas, das ihn noch verfolgen wird: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gibt laut Kurz Akten an die Öffentlichkeit. So schreibt es der “Falter” in seiner aktuellen Ausgabe.

Schwere Vorwürfe gegen Justiz

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler wiederholte am Sonntag den Vorwurf vor laufender Kamera im ORF-„Zentrum“: Die WKStA gibt Akten an die Presse weiter – das wisse sie von Journalisten. Welche das wären, sagte die Ministerin nicht.

Das werden Sie allerdings nachholen müssen, Frau Edtstadler, wenn Sie und Kanzler Kurz nicht Gefahr laufen wollen, sich eventuell strafbar zu machen.

Verleumdung ist kein Kavaliersdelikt

Stimmt der Vorwurf, dann handelt es sich dabei wenigstens um Verletzung des Amtsgeheimnisses, vielleicht auch Amtsmissbrauch durch hochrangige Staatsanwälte. Eine schwerwiegende Anschuldigung, denn schon das erste Delikt ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht.

Und jetzt kommt es: Wer anderen eine Straftat vorwirft, obwohl er weiß, dass der Vorwurf nicht stimmt, begeht seinerseits eine Straftat, nämlich Verleumdung. Darauf stehen nun selbst wiederum bis zu fünf Jahre Haft. Sollte Edtstadler deswegen angezeigt werden, wird sie sagen müssen, wer die Journalisten waren, die ihr die Geschichte von den Akten erzählt haben. Kann sie das nicht, wird es eng für die Ministerin. Dasselbe gilt für den Kanzler.

Was Sache ist

Tatsache ist, dass immer wieder Akten aus Verfahren nach außen dringen. Was Kurz und Edtstadler verschweigen, ist, wie das passiert: Alle Personen, die an einem Verfahren beteiligt sind, auch deren Anwälte, haben Akteneinsicht. Das heißt, sie können sich Aktenkopien anfertigen lassen. Dieses Recht besteht aus gutem Grund, denn sonst würden die Beteiligten im Dunkeln tappen. Sie hätten dann keine Chance auf ein faires Verfahren. Dass nun immer wieder Verfahrensbeteiligte – und nicht etwa Staatsanwälte – Akten an Journalisten geben, weiß in den Medien und in der Justiz jeder.

Es geht um die Casinos

Nur Karoline Edtstadler – ehemalige Richterin und Staatsanwältin – und Sebastian Kurz – immerhin Jus-Student – wollen das nicht wissen? Wen bitte wollen Sie pflanzen? Ist es Zufall, dass die ÖVP ein mediales Trommelfeuer ausgerechnet gegen jene Staatsanwälte eröffnet, die ÖVP-Politiker wie die Ex-Finanzminister Josef Pröll und Hartwig Löger als Beschuldigte in der Causa Casinos führen? Ja, wir wissen: Es geht um die Casinos, nicht wahr?

Herr Kurz, Frau Edtstadler, Sie haben mit dem Finger auf Staatsanwälte gezeigt, jetzt heißt es: Karten auf den Tisch, Hosen runter! Falls Sie geblufft haben, droht Ihnen vielleicht einiges juristisches Ungemach. Einstweilen gilt die Unschuldsvermutung.

Thomas Walach

Titelbild: APA Picturedesk

Thomas Walach kommentiert

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