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Verfassung oder Bibel? – Richter für Verbot von Kreuzen

Richter für Verbot von Kreuzen

Neue Regierung, alte Debatte. Es geht wieder um die Kreuze in öffentlichen Gebäuden. Dieses Mal ausnahmsweise nicht bei den Schulen, sondern bei den Gerichten.

Wien, 11. Februar 2020 / Die Richtervereinigung spricht sich klar gegen religiöse Symbole im Gerichtssaal aus. In der Praxis ist das Kreuz bereits weitgehend aus den Verhandlungsräumen verschwunden.

„An den Gerichten ist das eigentlich kein Thema. In den Gerichtssälen hängt grundsätzlich kein Kreuz an der Wand, es gibt auch keine Regelung, dass das so sein müsste. Es gibt einzelne Standorte, wo das vielleicht noch so ist – in alten oder historischen Gebäuden, das kann schon sein. Aber die Regel ist das nicht“, sagt Sabine Matejka, die Präsidentin der Richtervereinigung gegenüber „Wien heute“.

Politisch schwierig

Die Forderung nach einem Neutralitätsgebot ist nicht neu, da es in Österreich eine verfassungsrechtliche Trennung zwischen Kirche und Staat geben muss. Allerdings ist laut einhelliger Meinung ein Verbot von Kreuzen in öffentlichen Gebäuden nicht mehrheitsfähig. Eine ältere Umfrage aus dem Jahr 2011 vom Linzer Forschungsinstitut IMAS besagt, dass 70% der Österreicher für ein Kreuz in der Schule sind. Gerichte wurden nicht abgefragt, aber es lässt den Schluss nahe, dass die Zustimmung eine ähnliche sein könnte.

“Öffentliche Räume kommen ohne religiöse Symbole aus”

Die Justizministerin Alma Zadic äußerte sich im bereits „Report“ zur Debatte um Kreuze in öffentlichen Gebäuden.

„Ich persönlich bin der Meinung, dass wir in einem säkularen Staat leben und dass öffentliche Räume natürlich auch ohne religiöse Symbole auskommen.” sagte Zadic.

Richter wollen klare Regelung

Grundsätzlich entscheidet der Gerichtspräsident oder Gerichtsvorsteher darüber, ob Kreuze aufgehängt werden. Die Richtervereinigung fordert aber eine einheitliche Lösung. „Wir fordern eine umfassende Neutralität, das heißt, jegliche religiösen Symbole seien abzuhängen. Das beginnt bei der Frage: “Kann eine Richterin ein Kopftuch tragen?‘ und geht bis zur Thematik: ‚Kann ein Kreuz im Gerichtssaal an der Wand hängen?‘ Wir sehen das umfassend, wir behandeln auch alle Religionen, was das betrifft, gleich. In der Politik wird da halt leider differenziert”, sagt Matejka.

(fr)

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