Donnerstag, März 28, 2024

KTM-Kulturförderung laut Gutachten rechtswidrig

Die Kulturförderungen der KTM Motohall in Mattighofen im Bezirk Braunau am Inn sind rechtswidrig. Das ist der Inhalt eines Gutachtens der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Peter Thyri im Auftrag der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF). Sie will diese am Montag in einer Pressekonferenz in Linz präsentierte “Beihilfenrechtliche Beurteilung” an die EU-Kommission und den Landesrechnungshof übermitteln.

Linz/Mattighofen/Brüssel, 17. Februar 2020/ In dem Fall geht es um die umstrittene Förderung für die KTM-Motohall. Noch unter Oberösterreichs Ex-Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) hatte KTM 2015 eine Subventionszusage von insgesamt 4,5 Millionen Euro erhalten. 1,8 Millionen Euro davon stammen aus dem Kulturbudget – zwei Tranchen zu je 600.000 Euro wurden bereits beschlossen. Im Zusammenhang mit der Kritik an der Förderung wird von der KUPF auf den sonstigen Sparkurs in der Kultur verwiesen, immer wieder genannt wird auch, dass KTM-Chef Stefan Pierer im Wahljahr 2017 mehr als 430.000 Euro an die ÖVP gespendet hat. Die SPÖ und die Neos haben in der Sache eine Prüfung durch die EU-Kommission beantragt. Auch der Landesrechnungshof (LRH) befasst sich derzeit mit der Förderung. Sein abschließender Bericht wird noch im heurigen ersten Halbjahr erwartet.

Beihilfen wettbewerbswidrig

Das per Crowdfunding finanzierte Gutachten von Thyri kommt zum Ergebnis: Die vom Land Oberösterreich als Kulturförderungen gewährten Beihilfen sind EU-wettbewerbswidrig. Unter anderem würden sie für KTM einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern bewirken. Auch eine “Allgemeine Gruppenfreistellung” komme nicht infrage. Denn es habe keinen Anreizeffekt gegeben, weil der Bau der Motohall bereits vor der Gewährung der ersten Förderung begonnen worden sei, auch wenn schon zuvor eine Förderung “in Aussicht” gestellt worden sei. Für den Gutachter ist auch fraglich, ob es sich bei dem Projekt um ein Museum handelt, für das Förderungen zulässig wären. In bisher von der EU-Kommission behandelten Fällen habe es sich immer um Museen “im klassischen Sinn” gehandelt und nicht um Einrichtungen, die allein der Präsentation der Produkte eines einzigen Unternehmens dienten.

Das Land hielt bisher entgegen, dass die Förderung gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt sei. Die Direktion Kultur habe die Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht geprüft. Sie sei zum Ergebnis gekommen, dass die Förderung diesem entspreche. Auch eine neuerliche Prüfung durch die Direktion Finanzen habe gezeigt, dass die Förderung der KTM-Motohall unter die generelle Freistellung falle.

“Geschenk gegen geltendes Recht”

Für den Geschäftsführer der KUPF Thomas Diesenreiter ist die Sache dennoch nunmehr klar: “Das Geschenk aus Steuergeldern ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern es wurde auch noch gegen geltendes Recht verstoßen.” Sollte die EU-Kommission in seinem Sinne entscheiden, müsste das Land seine Fehler eingestehen und KTM das Geld zurückzahlen, stellt er in Aussicht. Es sollte in den Bereich Kultur zurückfließen. Vorerst sei der LRH-Bericht und die Entscheidung der EU-Kommission abzuwarten. Diesenreiter schließt für die KUPF aber auch zivilrechtliche Schritte nicht aus.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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