Samstag, April 20, 2024

Zwei ÖVP-Spitzenbeamte angeklagt

Sechs Jahre verdächtigt und jetzt auf der Anklagebank: der ehemalige Chef des Stadterweiterungsfonds, der im Innenministerium angesiedelt war, sowie drei Sektionschefs aus dem Innenministerium. Zwei davon sind noch aktiv. Alle gelten sie als ÖVP-nah.

Wien, 20. Februar 2020 / Vorgeworfen wird dem Fondschef und den BMI-Beamten, dass sie Spenden in der Höhe von rund einer Million Euro entgegen dem Fondszweck verteilt hätten. Einem Beamten wird sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen. Das berichtet der “Standard”.

Was verblüfft, ist die Verfahrensdauer: Das Ermittlungsverfahren begann formell im Juni 2013. Dann passierte lange Zeit nichts. Ganze 25 Monate lag der Akt unbearbeitet herum, bis überhaupt ein Vorhabensbericht erstellt wurde. Dieser ging dann an die Obsterstaatsanwaltschaft Wien (OStA).
Den Akt zurückbekommen hatte die WKStA erst 22 Monate später, im Frühling 2017. Auch hier verweilte der Akt – wie bei der Causa Weinzierl – offensichtlich unbearbeitet bei der Fachaufsicht.

Anklagen wollte man den Ex-Fondschef und die Spitzenbeamten wegen satzungswidriger Spenden in Höhe von 3,2 Millionen Euro sowie einen Sektionschef wegen Amtsmissbrauchs. Er habe eine illegale Weisung an die Leiterin der Fondsaufsicht erteilt.

“Politische Ehrenrunde”

Als der Akt zurückkam, war er in zwei Punkten anders: Ein Teil des Anklagevorhabens der WKStA war weggefallen, da nun Spenden des Stadterweiterungsfonds, die nach dem November 2009 getätigt wurden, nicht mehr als illegal befunden wurden. Darüber hinaus kam es zu einer Weisung des Justizministeriums. Der Inhalt: die Beschuldigten seien „ergänzend“ zu vernehmen.

Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass sich die rechtliche Struktur und die Begründung des Vorgehens der Staatsanwaltschaft geändert hätten. Aus Gründen der Fairness und der Wahrung des rechtlichen Gehörs seien die Beschuldigten somit neuerlich zu befragen.
Laut einem Justiz-Insider soll Christian Pilnacek gesagt haben, dass es sich bei den ergänzenden Einvernahmen um eine „politische Ehrenrunde“ handle.

Genehmigung geplant

Ursprünglich wollte die zuständige Sachbearbeiterin bei der OStA die geplante Anklage der WKStA genehmigen. Die damalige OStA-Leiterin und heutige Vize-OGH-Präsidentin, Eva Marek, wollte das nicht. Ihr Mann ist ein hoher Beamter im Innenministerium. Beide gelten als ÖVP-nah. Der nächste zuständige Oberstaatsanwalt wollte Anfang 2016 die Weisung erteilen, das Verfahren einzustellen. Jetzt blockierte das Ministerium. Man hatte Angst vor dem Weisungsrat.

Am 15. Jänner 2019 legte die WKStA dann ihren neuen Vorhabensbericht vor, das alles ging dann durch. Mitte 2019 wurde die Anklage genehmigt, jetzt ist sie rechtskräftig. Mehr als sechseinhalb Jahre nach Ermittlungsbeginn.

Disziplinarkommission am Zug

Gemäß dem Beamtendienstrechtsgesetz müssten die beiden Sektionschefs nun suspendiert werden. Auf ZackZack-Nachfrage teilte das Innenministerium mit, dass sie von der Anklage am 19.2. erfahren hätten und nun die weisungsfreie Disziplinarkommission am Zug ist.

Es gilt die Unschuldsvermutung für die Beteiligten.

(fr)

Titelbild: APA Picturedesk

Direkt an unser Konto spenden!

Bildungsverein Offene Gesellschaft
Verwendungszweck: ZackZack
AT97 2011 1839 1738 5900

Redaktion
Redaktion
Die ZackZack Redaktion
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

Jetzt: Polizeiäffäre "Pilnacek"

Denn: ZackZack bist auch DU!