Samstag, April 20, 2024

Norbert Hofer im Visier der Justiz

Neben HC Strache, Johann Gudenus und Hubert Fuchs haben es die obersten Korruptionsjäger auf die nächste freiheitliche Größe abgesehen. Norbert Hofer steht im Verdacht der Geschenkannahme und Bestechlichkeit.

Wien, 25. Februar 2020 / Die ermittelnde Wirschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht davon aus, dass es rund um die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsrat Siegfried Stieglitz Zahlungen an die FPÖ gegeben haben soll. In diesem Zusammenhang hat die WKStA nun die Aufhebung der Immunität von Hofer beantragt. Der FPÖ-Chef erklärte umgehend in einer Aussendung, dass er sich nichts zu Schulden kommen hat lassen.

10.000 Euro an FPÖ-Verein

Die Tageszeitung “Österreich” berichtete Montagabend in einer Aussendung, dass die WKStA am Freitag ein Auslieferungsbegehren an die Parlamentsdirektion gestellt habe. Denn Hofer hat als Infrastrukturminister Stieglitz im März 2018 in den Aufsichtsrat der staatlichen Asfinag entsendet. Und Stieglitz hatte zuvor und danach jeweils 10.000 Euro an Spenden an den FPÖ-nahen Verein “Austria in Motion” überwiesen. (ZackZack.at berichtete)

“Verdacht der Bestechlichkeit”

Die WKStA wollen wegen des “Verdachts der Bestechlichkeit” ermitteln, berichtete die FPÖ in einer Aussendung. Die Staatsanwaltschaft stellt einen Zusammenhang zwischen einer Geldspende von Stieglitz an “Austria in Motion” und seiner Ernennung zum Aufsichtsrat her. Hofer hätte am 26. Jänner 2018 eine mehrere hundert Euro teure Einladung von Stieglitz zu einem Abendessen im Palazzo Spiegelpalast in Wien angenommen.

Hofer dementiert

Laut FPÖ stimme das nicht. Hofer hat am Abend des 26. Jänner 2018 nachweislich mit seiner Familie im Burgenland verbracht und nd er dementiert alle angesprochenen Vorwürfe: “Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich habe bei der Bestellung von Aufsichtsräten stets nach Kriterien der Eignung der Personen gehandelt. Zudem wusste ich zum Zeitpunkt der Ernennung nicht, dass Dr. Stieglitz eine Geldspende an einen Verein getätigt hat.”

Es gilt die Unschuldsvermutung.

(fr)

Titelbild: APA Picturedesk

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