Freitag, April 19, 2024

Asylpolitik: Türkis-Grün setzt Kickl-Plan um

Asylpolitik:

Türkis-Grün setzt Kickl-Plan um und erntet Kritik aus Opposition und Ex-Grünem Steinhauser

Die von Türkis-Grün vollzogene Übertragung der Asylwerber-Rechtsberatung an die dem Innenministerium unterstellte Bundes-Betreuungsagentur BBU stieß am Freitag nicht nur auf Kritik der NGOs und der SPÖ, sondern auch des früheren Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser. Er konstatierte auf Twitter einen “massiven rechtsstaatlichen Rückschritt”.

Mit der Reform wird ein Plan umgesetzt, den der damalige FPÖ-Innenminister Kickl 2019 angestoßen hatte. Für Kickl war die Einrichtung der BBU das Kernstück Türkis-Blauer Asylpolitik: “Für mich bedeutet die BBU einen wesentlichen Schritt hin zu einer konsequenten und restriktiven Asylpolitik”, sagte der damalige Innenminister im April 2019.

“Falsche Entscheidung”

Die türkis-grüne Regierung habe damit eine “politisch falsche Richtungsentscheidung” getroffen, sagte Steinhauser. Er war von 2007 bis 2017 Grüner Justizsprecher und 2017 von Eva Glawischnigs Rücktritt bis zum Abschied aus dem Nationalrat auch Grüner Klubobmann gewesen. Jetzt ist Steinhauser nach eigenen Angaben “ohne parteipolitische Funktion und wieder Gewerkschafter”.

Auch SPÖ-Integrationssprecherin Nurten Yilmaz kritisierte die Türkis-Grüne Regierung. Sogar der ehemalige ÖVP-Justizminister Josef Moser habe “bis zum Schluss verhindert, was die Justizministerin (Alma Zadic, Anm.) jetzt umsetzt”. Der Rechtsstaat werde mit dieser türkis-grünen Maßnahme “auf Kosten von schutzbedürftigen Menschen” ausgehöhlt.

Bürstmayr verteidigt Zadic

Der Grüne Abgeordnete und Menschenrechtsanwalt Georg Bürstmayr verteidigte das Vorgehen der Regierung. In der Umsetzung des von Türkis-Blau beschlossenes Gesetzes zur Einrichtung der BBU habe Justizministerin Alma Zadic “ziemlich viel erreicht”. Eine Rücknahme des Gesetzes hätten die Grünen hingegen nicht durchsetzen können.

Gegen Vorwürfe, die Grünen würden ein Kernstück Türkis-Blauer Politik mittragen, verwahrte sich Bürstmayr mit dem Verweis auf historische Beispiele für Koalitionsräson. Man müsse dann auch der SPÖ vorwerfen, dass bis 1971 Frauen nicht ohne Erlaubnis ihrer Ehemänner arbeiten durften, oder dass Abtreibung verboten war.

Bürstmayr bezeichnete die nun umgesetzte Regelung allerdings als “hochproblematisch”. Unter Umständen verstoße sie auch gegen geltendes EU-Recht.

(APA/red)

Titelbild: APA Picturedesk

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