Freitag, April 19, 2024

Manipuliert der ÖVP-Wirtschaftsbund die WK-Wahlen?

Am heutigen Montag starten die Wirtschaftskammerwahlen. Die Grüne Wirtschaft rechnet mit einem starken Zuwachs, der ÖVP-Wirtschaftsbund kämpft in der Bundeshauptstadt Wien um seine Vormachtstellung in der Kammer. Die Zeitschrift “profil” veröffentlicht in ihrer aktuellen Ausgabe nun fragwürdige Mittel des Wirtschaftsbunds Niederösterreich, potenzielle Wähler zu mobilisieren.

Wien, 2. März 2020 / In seiner aktuellen Print-Ausgabe berichtet die Zeitschrift „profil“ über die Methoden, derer sich der Wirtschaftsbund bedient, um Wähler zu mobilisieren. Eine dem profil vorliegenden Email, die von einer Unternehmensberaterin an mehrere Empfänger des Wirtschaftsbunds Niederösterreich ging, sollte als Einstimmung zur Wirtschaftskammerwahl dienen und gibt Einblick in das Wahlkampf-Management der schwarzen Wirtschaft. Den Mitgliedern soll dabei hinsichtlich ihrer Stimmabgabe etwas unter die Arme gegriffen werden.

„Wir müssen nachtelefonieren“

Die Wahlkarte würde Anfang Jänner von der WKO verschickt, schreibt die Absenderin in ihrer schrittweisen Anleitung zur Wählerbetreuung, deren Empfänger dann Anfang Februar den Mitgliedern nachtelefonieren sollten. Sie werden gebeten, die Mitglieder um das Vertrauen gegenüber dem Wirtschaftsbund und um das Abschicken der Wahlkarte zu bitten. Der letzte Schritt wirft dabei einige Fragezeichen. Schritt 3 gibt „profil“ in wörtlicher Transkription wieder: „nachtelefonieren, 3.03./04.03.2020. Wahl ist vom 02.-04.03.2020 am 03.03. ist schon ersichtlich, welche Wahlkarten nicht zurückgekommen sind. Das heißt: wir müssen nachtelefonieren. Wahlergebnis wird am 06.03. verlautbart.“

Geheime Informationen für Wählermobilisierung?

Woher weiß der Wirtschaftsbund, „welche Wahlkarten nicht zurückgekommen sind“? Diese sensiblen Informationen sollten laut Wirtschaftskammer-Wahlordnung der Geheimhaltung unterliegen. ZackZack hat beim Wirtschaftsbund Niederösterreich nachgefragt. Dieser nimmt folgender Maßen Stellung zu der Angelegenheit:

– Gemäß § 80 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) sind die Wählergruppen berechtigt, der Hauptwahlkommission für die Zweigwahlkommissionen Vertrauenspersonen zu nennen, die als Wahlzeugen bei der Wahlhandlung anwesend sein können.

– Die Wahlzeugen haben gemäß § 15 Abs. 1 Wirtschaftskammer-Wahlordnung das Recht, in das Abstimmungsverzeichnis und in die Wählerlisten Einsicht zu nehmen. Das Anfertigen von Kopien oder sonstigen Ablichtungen ist nicht erlaubt. Die Wahlzeugen dürfen mit den Verzeichnissen nicht den Raum verlassen.

– Die Wahlzeugen agieren nicht in amtlicher Eigenschaft. Für sie gilt daher die Verschwiegenheitspflicht nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes nicht (VfSlg 11.740/1988). Wahlzeugen können daher ihre Wählergruppe über ihre Wahrnehmungen in jeder beliebigen Weise (Kommunikationsweg) informieren. Eine Weitergabe dieser Informationen an sonstige Dritte ist nicht zulässig.

Die Mitglieder der Wirtschaftskammer-Wahlbehörden unterliegen strikten Geheimhaltungsregeln – die von den Wählergruppen gesandten Wahlzeugen allerdings nicht: Eine Verschwiegenheit nur für einen Teil der in die Wahl Involvierten führt diese somit ad absurdum.

Grüne Wirtschaft prüft Anfechtung der WK-Wahlen

Die Grüne Wirtschaft, die über den E-Mail-Verkehr der Funktionärin verfügt, möchte laut einer Aussendung den im Raum stehenden Verdacht einer Wahlmanipulation durch den ÖVP Wirtschaftsbund NÖ und damit einhergehend eine mögliche Anfechtung der Wahlen prüfen. Denn der Wirtschaftsbund würde hier auf Daten aus dem Wahlvorgang zugreifen, die nur der zuständigen Wahlbehörde bekannt sein dürften. Die Grüne Wirtschaft veröffentlicht via Twitter und Facebook folgendes Video der Bundessprecherin Sabine Jungwirth, die über das Vorgehen des Wirtschaftsbundes empört ist – und auch sie fragt sich, woher die Infos kommen:

Sabine Jungwirth sieht einen Bruch der Amtsverschwiegenheit:

„Zugang zur Wahldatenbank und damit zu eingelangten oder nicht eingelangten Wahlkarten bei der Wahlkommission haben nur vereidigte MitarbeiterInnen und BeisitzerInnen der Wahlkommission. Sollten hieraus Informationen an wahlwerbende Fraktionen weitergebeben worden sein, wäre es aus unserer Sicht ein Bruch der Amtsverschwiegenheit. Der Appell zur telefonischen Mobilisierung ist ein Aufruf zur Verletzung des Telekommunikationsgesetzes, da es mich sehr wundern würde, wenn alle niederösterreichischen Betriebe dem Wirtschaftsbund das Einverständnis zur telefonischen Kontaktaufnahme für Wahlwerbung erteilt haben.“

Schieflage

Der Wirtschaftsbund erwidert gegenüber ZackZack, er verstünde die Aufregung bei der Grünen Wirtschaft nicht:

„Der Wirtschaftsbund versteht die Aufregung vonseiten der Grünen Wirtschaft nicht: Alle wahlwerbenden Gruppen – inkl. der Grünen Wirtschaft NÖ – haben die gleichen Rechte und Pflichten.“

Er verweist auf die bereits zitierte Stellungnahme mit Anführung der Paragraphen aus dem Wirtschaftskammer-Gesetz. Der ÖVP-Wirtschaftsbund als stärkster und größter Wahlwerber bei der WK-Wahl hat indes genügend Ressourcen, diese „Rechte und Pflichten“ auch im Sinne der eigenen Wählermobilisierung zu nutzen: Kleinere Listen können weder die Zweigwahlkommissionen landesweit mit Wahlzeugen bestücken, noch daraus gewonnene Informationen in letzter Minute zur Wählermobilisierung nutzen.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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