4 Milliarden für Corona-Krise
Wien, 14. März 2020 / Verwendet werden können die Mittel sowohl zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung (z.B. durch Zukauf von Geräten) als auch zur Belebung des Arbeitsmarkts (etwa Beihilfen zur Kurzarbeit), zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie zur Abfederung von Einnahmenausfällen (von Arbeitgebern wie Dienstnehmern) in Folge der Krise und zur Konjunkturbelebung mittels Konjunkturpaketen.
Kein “ausgeglichener Haushalt” 2020
Kanzler Kurz sprach in der Pressekonferenz am Samstag von einem ersten Schritt. „Das Budget 2020 wird keines sein, wo ich von einem ausgeglichenen Haushalt sprechen werde“, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei der Pressekonferenz. „Ein ausgeglichener Haushalt ist immer wichtig, aber die Gesundheit der Österreicher, die Arbeitsplätze und der Standort ist wichtiger.“
400 Millionen Euro für Kurzarbeit
Für die Kurzarbeit werden laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) 400 Mio. Euro zur Verfügung stehen – also deutlich mehr als im Krisenjahr 2009. Neu ist unter anderem, dass die Arbeitszeit auf bis zu Null reduziert werden kann.
Verwaltungsstrafen bis 30.000 Euro
Ferner in dem Sammelgesetz enthalten ist die Grundlage für die Schließung von Betrieben während der Krise. Zuwiderhandeln wird für Geschäfteinhaber mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000 Euro bedroht.
Ein Drittel der Kosten bei Kinderbetreuung
Ebenfalls geregelt wird die Bezuschussung für Arbeitgeber, wenn sie Eltern bis zu drei Wochen zur Kinderbetreuung frei geben. Hier übernimmt der Staat ein Drittel der Kosten des Sonderbetreuungsentgelts.
(apa)
Der Artikel wurde um 11:55 aktualisiert
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