Donnerstag, März 28, 2024

Engpässe im Netz – Bald kein Videostreaming mehr?

Bald kein Videostreaming mehr?

Mobilfunker dürfen im Notfall selektiv drosseln: Diese Aussendung der RTR könnte angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation bald Engpässe bei Videostreaming bedeuten. Immer mehr Menschen nutzen das Netz für Homeoffice, Videostreaming oder Spiele – die Grenzen der Kapazität sind teilweise schon erreicht. Die Schweiz erwägt, Videostreaming generell zu blockieren.

Wien, 18. März 2020 / Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat sich in einem Schreiben an die Telekomanbieter gewandt und den Betreibern im Fall einer drohenden Netzüberlastung, eine Außerkraftsetzung der normalerweise streng gehandhabten Netzneutralität erlaubt, schreibt “Der Standard” in seiner Mittwoch-Ausgabe.

Viel mehr User durch Ausgangsbeschränkungen: Engpässe

Durch die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen sind viel mehr User im Internet unterwegs. Nicht nur zum Privatvergnügen, sondern auch für viele zusätzliche Home-Office-Dienste geht die Datennutzung nun massiv nach oben. User klagen vermehrt über ein langsames Netz. Stockende Video-Konferenzen, diverse Probleme mit WhatsApp oder ähnlichen Diensten bedeuten möglicherweise mit zunehmender Dauer der Ausgangsbeschränkungen Engpässe.

Streaming-Angebote könnten nachgereiht werden

Darum hat die RTR den Telekom-Anbietern in einem Schreiben erlaubt, vorübergehend Prioritäten zu setzen. Konkret könnten bestimmte Datenpakete, etwa Streaming-Angebote wie Netflix, in der Priorität nachgereiht werden – das würde bedeuten, dass sie nur noch gedrosselt übertragen werden, während andere Anwendungen den Vorrang bekommen.

Gegen Netzneutralität

Das ist normalerweise im Sinne der erstmals 2016 eingeführten Netzneutralität nicht möglich. Denn es müssten alle Datenpakete im Netz gleich behandelt werden. Ob es sich um eine Notfallsituation handelt, beurteilen die Telekomanbieter selbst. Allerdings gibt es Vorgaben: So müssten laut dem vom Telekom-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer verfassten Schreiben “objektiv nachvollziehbare, messbare Kriterien” angewandt werden, um das Erfordernis im Einzelfall und auf Nachfrage nachweisen zu können.

Etwaige Maßnahmen müssen bei der RTR allerdings noch am selben Tag gemeldet werden. Sie müssen begründet werden, welche Auswirkungen es haben wird und wie lange die Einschränkung bestehen wird. Eine Steuerung des Datenverkehrs, die “über das notwendige und erforderliche Ausmaß” hinausgeht, sei ausdrücklich verboten, heißt es in dem Schreiben.

Telekomanbieter: Genug Kapazitäten

Telekomanbieter wie A1 oder “3” haben in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass es genügend Internetkapazitäten gebe und diese auch ausgebaut würden. Auch halte die Infrastruktur eine Zunahme an Streamingnutzung aus. Netflix, die ORF-TVthek und andere Anbieter passen die Qualität der Videostreams nämlich an die Bandbreite an. Viele Dienste schaffen auch bei geringer Bandbreite eine hohe Auflösung, weil sie die Streams komprimieren. Am Dienstag sagte “3”-Chef Jan Trionow, dass “Zurückhaltung beim Videostreamen” nicht nötig sei.

Schweiz erwägt, Videostreaming komplett zu blockieren

Die Problematik stellt sich auch in anderen von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Ländern. In der Schweiz erwägt der Bundesrat sogar, Videostreaming gänzlich zu blockieren. Gespräche zwischen Netzbetreibern und Bund sind dort offenbar am Laufen, unterdessen werden Nutzer dazu aufgefordert, Anwendungen, die besonders datenhungrig sind – wie eben Videostreaming -, nur sparsam zu nutzen.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Direkt an unser Konto spenden!

Bildungsverein Offene Gesellschaft
Verwendungszweck: ZackZack
AT97 2011 1839 1738 5900

Redaktion
Redaktion
Die ZackZack Redaktion
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

Jetzt: Polizeiäffäre "Pilnacek"

Denn: ZackZack bist auch DU!