Freitag, April 19, 2024

Gewalt in der Familie – Schutz in der Corona-Isolation

Schutz in der Corona-Isolation

Mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wird häusliche Gewalt steigen, warnen Experten. In China hat sich die Zahl der Fälle von Gewalt in der Familie seit Ausbruch des Virus verdreifacht. ZackZack informiert über Maßnahmen zur Vorbeugung sowie im Akutfall.

Wien, 24. März 2020 / 1.402.000 Familien mit kleineren und größeren Kindern in ganz Österreich sind von den von der Regierung gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona Virus direkt betroffen. Die meisten von ihnen sind rund um die Uhr mit ihrer Familie in den eigenen vier Wänden beisammen, und das oft auf engstem Raum. Die Rückzugsmöglichkeiten fehlen, um abzuschalten oder zur Ruhe zu kommen, Überreizung ist vorprogrammiert. Zahlreiche Experten warnen: Der neuartige und nicht selbst gewählte Ausnahmezustand bringt die Gefahr von Aggression und in weiterer Folge von Gewalt in der Familie mit sich. Doch es gibt Maßnahmen zur Abhilfe – vorbeugend wie im Akutfall.

China in Corona-Zeiten: Gewalt in der Familie drei Mal so hoch

Zahlen aus China zeigten bereits, was nicht überraschend ist: die Vorfälle von Gewalt in der Familie, insbesondere gegen Frauen und Kinder, haben sich seit Ausbruch der Corona-Epidemie zur Zeit der verhängten Ausgangssperren verdreifacht. Umso mehr Bedeutung kommt derzeit Einrichtungen zu, die eine Anlauf- und Interventionsstelle bei Gewalt in der Familie sind und sowohl Unterstützung als auch Notfallhilfe anbieten. Aber auch die Verantwortung im Umfeld der Betroffenen wächst.

In Corona-Krise: Mehr Verantwortung im persönlichen Umfeld

Für Einrichtungen und all jene Personen, die mit Kindern arbeiten (vom Lehrer über den Beamten bis zum Krankenpfleger), besteht eine Mitteilungspflicht. Demnach muss dem jeweiligen zuständigen Jugendamt jeder begründete Verdacht auf sogenannte Kindeswohlgefährdung gemeldet werden. In Zeiten wie diesen, wo die Menschen sich (fast) nur noch zu Hause aufhalten, und der Kontakt mit Lehrern, Ärzten, Beamten etc. daher nicht besteht bzw. auf ein Minimum zurückgeschraubt ist, kommt den Nachbarn und Verwandten eine umso wichtigere Bedeutung zu – sie sind die einzigen, die eine etwaige Kindeswohlgefährdung bzw. Gewalt in der Familie mitbekommen und melden könnten.

Verdacht auf Gewalt in der Familie – was können Außenstehende tun?

Akut – 133

Wenn Sie Nachbar, Bekannter, Verwandter der Familie etc. sind und einen begründeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, sollten Sie im Akutfall die Polizei unter 133 rufen. Es erfordert vielleicht Überwindung, den Anruf bei der Polizei zu machen – gerade, wenn es um die eigene Nachbarschaft oder Familie geht. Vergessen Sie aber nicht: Das Wohl des Kindes ist wichtiger als die eigene Scham – und ein Anruf bei der Polizei ist auch anonym möglich.

Meldung beim Jugendamt

Wenn Sie nicht “einfach wegschauen“, aber dennoch nicht die Polizei rufen wollen, weil Sie nicht das Gefühl der akuten Gefährdung haben, dann ist eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe eine Möglichkeit, eine Abklärung einzuleiten. Das sogenannte Jugendamt muss Meldungen nachgehen, die Situation überprüfen – und im festgestellten Bedarfsfall handeln. Es kann dem Kind bzw. der Familie Hilfe anbieten und ist nicht zur Anzeige verpflichtet. Die Webseite gewaltinfo.at stellt ein Formular zur Meldung zur Verfügung. Die Meldung kann auch anonym bei dem jeweils zuständigen Jugendamt erfolgen.

Kinder- und Jugendhilfe in Österreich – Jugendämter

Die Zuständigkeit für Kinder- und Jugendschutz liegt in Österreich bei den Ländern: Leistungen und Beratungen der Kinder- und Jugendhilfe werden von Dienststellen der jeweiligen untergliederten Bezirkshauptmannschaften und Städten mit eigenem Statut (sog. Jugendämtern) erbracht – die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wien zum Beispiel ist die Magistratsabteilung 11 (MA11). Auf den jeweiligen Webseiten der Länder wird an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften verwiesen – mit ein paar Klicks gelangen Sie zu einer Anlaufstelle bzw. zum zuständigen Jugendamt. Am Ende dieses Artikels finden Sie die jeweiligen weiterführenden Websites.

Frauenhelpline, Frauenhäuser, Frauennotrufe

Für akut Betroffene von Gewalt gilt nach der Polizei die Frauenhelpline gegen Gewalt als eine der ersten Kontaktadresse zur Unterstützung und Hilfe. Unter der Telefonnummer 0800 222 555 ist österreichweit rund um die Uhr jemand erreichbar. Oberösterreich, Salzburg, Wien, die Steiermark und Tirol haben darüber hinaus eigene Frauennotrufe eingerichtet. Sämtliche Kontakte finden Sie am Ende dieses Artikels.

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt durch ihren Partner oder Ehemann erleben, und ihren Kindern eine rasche und sichere Wohnmöglichkeit. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser betreibt Frauenhäuser in ganz Österreich. Darüber hinaus gibt es noch weitere, jeweils von den Bundesländern finanzierte Frauenhäuser – eine Auflistung der Frauenhäuser in Österreich finden Sie hier.

Maßnahmen gegen Gewalt

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen gibt in einem Infoblatt zur derzeitigen Corona-Situation zahlreiche Tipps, wie die Situation für einzelne besser und einfacher bewältigbar ist. Unter anderem sind darin Maßnahmen gegen das Auftreten von Konflikten zu finden:

Darüber hinaus auch Maßnahmen gegen Gewalt:

Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe – folgende Anlaufstellen können helfen:

Kontaktadressen:

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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