Freitag, März 29, 2024

Gegen Ausbeutung: Medizinstudierende kämpfen weiter

Medizinstudierende kämpfen weiter

Kein Recht auf Krankenstand oder Pflegeurlaub, aber medizinische Tätigkeiten im Rahmen des klinisch-praktischen Jahres: Das ist Realität für rund 1.400 angehende Mediziner in Österreich. Und ihnen reicht’s: Sie fordern die Regierung zum Handeln auf und richten bereits zum zweiten Mal einen Brief an Kanzler Kurz und Minister Anschober.

Wien, 26. März 2020 / Angesichts der Krise können die rund 1.400 angehenden Ärzte, die gerade das klinisch-praktische Jahr absolvieren, gut gebraucht werden. Sie beklagen allerdings Ausbeutung und die fehlende rechtliche Absicherung bei ihrer Tätigkeit: ZackZack hat bereits berichtet. In einem ersten Brief an Bundeskanzler Kurz und Gesundheitsminister Anschober forderten sie die Aufnahme der Studierenden ins Epidemiegesetz – erfolglos. Sie geben nicht auf: nun erging ein zweites Schreiben an die Regierung.

Pflichten ohne Rechte

Im klinisch-praktischen Jahr sollen die angehenden Mediziner unter Anleitung Erfahrungen im Spitals-Alltag sammeln können. Sie kommen als Praktikanten in zahlreichen Krankenhäusern in ganz Österreich zum Einsatz – und werden gerade jetzt in der Corona-Krise als helfende Hände gebraucht. Allerdings fehlt ihnen die rechtliche Absicherung: Sie sind zwar kranken- und sozialversichert, also bei der Sozialversicherung angemeldet, gelten aber rechtlich dennoch nicht als Arbeitnehmer, da sie als Studierende in Ausbildung sind. Sie genießen daher auch nicht die für Arbeitnehmer gängigen Ansprüche und Rechte wie Arbeitnehmerschutz, das Recht auf Krankenstand oder Pflegeurlaub. In ihrem ersten Brief an Bundeskanzler Kurz und beschrieben sie die Situation umfassend:

Kein Schutz durch das Recht, kein Schutz vor dem Virus

ZackZack erhielt im Gespräch mit einem betroffenen Studierenden weitere Einblicke in den Alltag der studierenden Praktikanten jetzt zu Zeiten des Coronavirus: So würde es massiv an Schutzausrüstung in den Krankenhäusern mangeln. Die Studierenden würden gerne helfen, doch sie fühlen sich angesichts des Mangels selbst nicht ausreichend geschützt. Sie können allerdings nicht in Krankenstand gehen – genauso wenig haben Sie Anspruch auf Fortzahlung ihres 650 Euro brutto Hungerlohns im Falle einer Quarantäne.

Erster Anlauf war erfolglos

Der erste Brief, den die Österreichische Hochschülerschaft der MedUni Wien verfasste, schaffte es zumindest bis zu einigen Nationalratsabgeordneten, die das Anliegen der Studierenden diskutierten. Offenbar wurde es aber als nicht wichtig abgetan: Berfin Sakar, Vorsitzende der Studienvertretung Humanmedizin an der MedUni Wien, sieht dafür folgende Gründe:

„In der Politik ist unser Brief angekommen und wurde auch gelesen, aber gründlich haben sie ihn nicht gelesen: Sobald sie festgestellt haben, wir sind eh sozialversichert, war das Thema wieder vom Tisch.“

Dass es über Sozialversicherung hinaus noch andere Rechtsansprüche gibt, die den Studierenden fehlen, scheint keine Rolle gespielt zu haben. Darüber hinaus sagt Berfin Sakar:

„Wir haben nicht genug Gehör bekommen. Es hieß vom Nationalrat, dass es ein Wiener Problem sei und sie da nicht viel ausrichten könnten. Jetzt haben andere ÖHs den Brief auch unterschrieben, um zu zeigen, dass das ein österreichweites Problem ist.“

Studierende geben nicht auf

Sowohl die Ärztekammer als auch einzelne Nationalratsabgeordnete der Regierungsparteien seien mit den jeweiligen Vertretern der MedUni-ÖHs in Kontakt und würden die Studierenden in ihren Anliegen unterstützen. Diese haben sich nun in einem zweiten Brief an den Bundeskanzler und Sozialminister gewandt: Diesmal mit Unterschrift zahlreicher MedUni-ÖHs aus ganz Österreich, um zu zeigen, dass die Problemlage österreichweit Studierende betreffe:

Auch auf Facebook und Twitter verbreitet die ÖH der MedUni Wien das Schreiben – und informiert über die Situation:

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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