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Supermärkte verkaufen illegal – Regierung drückt beide Augen zu

Regierung drückt beide Augen zu

Während der lokale Handel um seine Existenz bangt, verkaufen Supermärkte illegal Waren, die nicht der Grundversorgung dienen. Die Regierung lässt sie gewähren und appelliert an die „Solidarität“ der Kunden.

Wien, 31. März 2020 | Wegen der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben fast alle Geschäfte derzeit geschlossen. Supermärkte und Drogerien haben aber geöffnet – zur Sicherstellung der „Grundversorgung der Bevölkerung“, wie die Regierung sagt. In den Filialen der großen Handelsketten wird aber viel mehr verkauft: Blumen, Elektronik, Spielsachen, Sportartikel, Möbel oder Kleidung beispielsweise.

Legal ist das nicht, wie das Gesundheitsministerium sagt. Nach der Anzeige eines Vorarlberger Spielzeughändlers fragte das Amt der Vorarlberger Landesregierung beim Ministerium nach und erhielt die eindeutige Auskunft: Nur Waren, die zur Grundversorgung notwendig sind, dürfen verkauft werden, alle anderen – z. B. Elektronik oder Spielzeug – nicht.

Regierung appelliert an Konsumenten

Über 10.000 Anzeigen durch die Polizei gab es laut Innenminister Nehammer in den letzten zwei Wochen gegen Personen, die sich nicht an die Covid19-Verordnung des Gesundheitsministers hielten. Bei den Supermärkten drückt die Regierung jedoch beide Augen zu.

Wirtschaftministerin Margarete Schramböck nimmt die Konsumenten in die Pflicht: “Wir appellieren an die Solidarität aller, in den kommenden Wochen nur jene Produkte zu kaufen, die für den täglichen Gebrauch unbedingt benötigt werden”, hieß es aus ihrem Ministerium gegenüber der APA.

Heute in einem großen Drogeriemarkt in Wien.

Die Supermarktketten verteidigten ihr illegales Verhalten. Die verbotenen Waren nicht zu verkaufen würde „die Kunden verunsichern“, wie es in einer Stellungnahme von „Hofer“ hieß. Man müsse „durch die Brille der Konsumenten blicken“, meint „Spar“. Gegenüber dem „Standard“ sagte eine Konzernsprecherin: „Wir können keine Mauern in den Filialen aufziehen“. Der logistische Mehraufwand sei laut Hofer „nicht zu bewältigen“.

Bahnhofssupermärkte sperren Sortiment ab

Tatsächlich sperren Supermärkte, die aufgrund von Ausnahmegenehmigungen für Bahnhöfe auch am Sonntag öffnen dürfen, jedoch schon seit Jahren am Sonntag jene Teile des Sortiments ab, die nicht der Versorgung mit Lebensmitteln dienen.

Kleine Unternehmen, die wegen der Krise nicht öffnen dürfen, erhalten – abhängig vom Gewinn des Vorjahres, erhalten aus dem Corona-Härtfonds einmalig 500 bzw. 1000 Euro. Weitere Maßnahmen sollen folgen.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

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