Samstag, April 20, 2024

Ungarn unterschreibt EU-Erklärung gegen sich selbst – Österreich nicht

Österreich nicht

Die ungarische Regierung hat sich der kritischen Erklärung von mehreren EU-Mitgliedsstaaten angeschlossen, die sich “zutiefst besorgt” über die Verletzung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten in der Coronakrise gezeigt hatten. Kurios: Die Erklärung ist zwar klar auf Ungarn gemünzt, das in der Coronakrise das Parlament ausgeschaltet hat, doch wird das Land nicht explizit erwähnt.

Wien, 03. April 2020 |Das Ministerium veröffentlichte den Text auf seiner Homepage, versehen mit der Einleitung: “Ungarn schließt sich der folgenden Erklärung von MItgliedsstaaten der Europäischen Union an.”

16 Mitgliedsstaaten unterschrieben

Zuvor hatten sich 16 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der Erklärung angeschlossen. Zu den ursprünglichen 13 Unterzeichnern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden) kamen nämlich noch die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen hinzu.

Österreich schließt sich nicht an

Österreich stand bei der Erklärung abseits. “Wir setzen auf das direkte Gespräch”, sagte Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Donnerstag. Das türkis-grün regierte Österreich ist damit das einzige vor dem Jahr 2004 beigetretene Mitgliedsland, das sich der Erklärung nicht anschloss. Bei den weiteren Nicht-Unterzeichner-Staaten handelt es sich um die Visegrad-Länder Tschechien, Slowakei und Polen, um das wegen des Vorgehens gegen ausländische Saisonarbeiter in der Coronakrise unter Druck geratene sozialdemokratisch regierte Malta sowie die konservativ geführten Regierungen Sloweniens, Kroatiens, Rumäniens, Bulgariens und Zyperns.

Das ungarische Parlament hatte am Montag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das Parlament und Wahlen wegen des “Notstandes” der Coronakrise suspendiert. Der umstrittene Ministerpräsident Viktor Orban kann somit unbeschränkt per Verordnung regieren. Die EU-Kommission hatte insbesondere die mangelnde zeitliche Befristung der Maßnahme kritisiert.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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