Der Polizei sind immer weniger Grenzen gesetzt: Seit Inkrafttreten der Covid19-Maßnahmen kam es zu 16.400 Anzeigen. 1.189 davon wurden alleine am vergangenen Samstag erstattet. Der Hauptgrund dafür: im Freien den angeordneten Mindestabstand von einem Meter nicht einhalten. Die Polizei habe die Weisung „von oben“, hart gegen Verstöße vorzugehen – und setzt dies auch rigoros um.
Wien, 6. April 2020 / Seit 16. März gelten in Österreich die Ausgangsbeschränkungen. Aktivitäten im Freien sind allein oder mit Personen im gleichen Haushalt erlaubt, gegenüber anderen Menschen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Der Aufenthalt auf oder die Nutzung von Spiel- und Sportplätzen ist verboten. Die Polizei geht gegen Verstöße hart vor: In sozialen Medien häuft sich die Empörung über scheinbar willkürliches Vorgehen der Polizei in Sachen Ausgangsbeschränkungen und Covid19-Maßnahmen. Die bis zu 3.600 Euro hohen Strafen treffen dabei meist die Ärmsten der Bevölkerung: Nämlich jene, die sich nicht auf der eigenen Dachterasse oder im eigenen Garten einen abchillen können.
Grafik: APA
Allein auf Parkbank: 500 Euro
Immer mehr Posts und Tweets sind im Netz zum maßlosen Vorgehen mancher Polizisten zu finden: Demnach soll jemand, der alleine auf einer Parkbank in der Sonne saß, sollte 500 Euro Strafe bezahlen, weil er den Sicherheitsabstand zu den vorbeigehenden Personen nicht eingehalten habe.
Das rotgrün regierte Wien straft einen Mann, der ganz alleine auf einer Parkbank sitzt mit 500 (!) Euro. Und zwar weil Fußgänger in einem Abstand von weniger als einem Meter an der Bank vorbeigehen. pic.twitter.com/5Uwnb82rIs
— Florian Klenk (@florianklenk) April 3, 2020
Das Strafverfahren wurde mittlerweile von der Stadt Wien eingestellt, sorgte aber für eine große Welle der Empörung in der Twitter-Welt.
500 Euro “zu weit weg von zu Hause”
Ein anderer Fall kursiert auf einigen Kanälen auf Facebook und Twitter: Einem Iraker wurde demnach eine 500 Euro-Strafe verhängt. Grund: Er war zu weit von zu Hause weg. Er kaufte am Brunnenmarkt ein, weil er dort das bekam, was er wollte, wohnt aber 3. Wiener Gemeindebezirk.
ich hör gerade aus der irakischen community: mensch fährt vom 2. zum brunnenmarkt zum einkaufen, polizei kontrolliert seine tasche, meint "brot kannst im 2. auch kaufen" und 500€ strafe…
— Christian Mock (@ChristianMock) April 5, 2020
Polizist zückt Waffe
Im Zuge der allgemeinen Aufregung über so maches Vorgehen der Polizei kursiert auch wieder ein etwas älteres Video: Bereits vor der Corona-Krise kam es zu einer besonderen Form der Machtdemonstration durch einen Polizisten, der mit gezückter Waffe einem Jogger beibringen wollte, seinen Hund anzuleinen. Die Szene spielte sich am 10. März, also noch vor Verhängung der Ausgangsbeschränkungen, ab:
Da das Video derzeit in sozialen Medien viral geht, sah sich die LPD Wien zu einer erneuten Stellungnahme gezwungen:
Zwei Kollegen führen eine Amtshandlung mit einem Hundebesitzer auf der Donauinsel. Einer der beiden Kollegen hat seine Dienstwaffe dabei gezogen und in die sog. „aufmerksame Sicherungshaltung“ gebracht. Dieses Video sorgt gerade für heftige Diskussionen. (1/6)
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) April 5, 2020
Strafe für Klimmzug
Auch dieser Fall sorgt für gespaltene Gemüter in der Online-Community: nachdem Stefan Loibner bei einem Klimmzug auf einem nicht abgesperrten Sportplatz erwischt wurde, wurde er von den Beamten abgestraft – Höhe der Strafe noch unbekannt.
Mehr Macht für die Polizei
Eines ist klar: Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erhält die Polizei mehr Macht. Das COVID-19-Maßnahmengesetz, Fassung vom 6. April 2020, sieht vor, dass beim Auftreten von COVID-19 durch Verordnung „das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden“ kann, „soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist.“ Die Polizei soll dabei die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen gegebenenfalls mit Zwangsmitteln unterstützen. Was neu ist: Nun soll sie auch Maßnahmen “zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen” setzen können. Wie genau diese Maßnahmen aussehen können, ist nicht klar.
Strafen sind somit ab sofort auch im Schnellablauf durch die Polizei vorzunehmen. Bei Verstößen gegen Covid19-Maßnahmen sollen dabei bis zu 50 Euro eingehoben werden können. Wer in Zukunft zum Beispiel an Orten, wo Mundschutz-Pflicht besteht, ohne einen solchen angetroffen wird, sollte die 50 Euro Organstrafe gleich dabeihaben.
In Sozialen Medien werden immer mehr Stimmen laut, die das scheinbar willkürliche Abstrafen der Polizei kritisieren:
Das Problem ist halt, wenn die Polizei auch für alles Strafen verteilt und irgendwas vollzieht, was nicht im Gesetz steht, sind Legalitätsprinzip und Rechtstaatlichkeit aufgehoben. Danke auch. 2/2
— Angelika Adensamer (@abendsommer) April 6, 2020
Die steigende Macht der Polizei macht Rufe nach Kontrolle laut: So fordert zum Beispiel das neue Bündnis “LINKS” eine übergeordnete Beschwerdestelle für Polizeiübergriffe.
LINKS fordert:
Es muss sofort eine von der Polizei unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet werden, die in Fällen von Polizeiübergriffen ermittelt. Die Arbeit der Polizei muss effektiv kontrolliert & rechtswidriges Verhalten wirksam verfolgt werden!
#corona #links #mitlinks pic.twitter.com/Ol357oSIEL— LINKS (@linkswien) April 5, 2020
(lb)
Titelbild: APA Picturedesk