Mittwoch, April 24, 2024

Bedenkliche Aussagen von Kurz : “Juristische Fragen nicht überinterpretieren”

Juristische Fragen nicht “überinterpretieren”

Dass die drastischen Lebenseinschränkungen, die wegen des Coronavirus durch die Bundesregierung getroffen wurden, juristische Nachspiele haben werden, ist mittlerweile auch Bundeskanzler Kurz nicht entgangen. Bei der Pressekonferenz am Dienstag lachte der Kanzler Bedenken über Verfassungskonformität einfach weg. Kritik hagelt es von allen Seiten.

Wien, 15. April 2020 | 7. Jänner, Alexander Van der Bellen stellt bei der Angelobung der türkis-grünen Bundesregierung Sebastian Kurz vor das standesgemäße Gelöbnis:

„Sie werden im Sinne des Artikels 72 des Bundesverfassungsgesetzes geloben, die Bundesverfassung und alle Gesetze der Republik Österreich getreulich zu beobachten und die mit Ihrem Amte verbundenen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.“

Sebastian Kurz erwidert dem Bundespräsidenten: „Ich gelobe“.

Kurz grinst Bedenken einfach weg

Drei Monate später macht der Bundeskanzler jedoch keinen Hehl daraus, dass er das nicht so genau nimmt. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag wurde Kurz vor die Wahl gestellt, ob aufgrund der immer größeren Kritik, dass die Maßnahmen nicht verfassungskonform seien, bei den Verordnungen Korrekturen angedacht sind, oder ob er es auf Klagen ankommen lassen will.

Bedenken, ob die Gesetze verfassungswidrig seien, grinste Kurz dabei weg. Viele Gesetze, die jetzt erlassen werden, würden teilweise nur für einen kurzen Zeitraum gelten,

„insofern wird die Überprüfung, ob sie verfassungskonform waren oder nicht zu einem Zeitpunkt wahrscheinlich stattfinden, wo viele diese Maßnahmen gar nicht mehr in Kraft sind.“

Wie lange diese Gesetze nun in Kraft bleiben, ist schwer vorauszusagen. Kurz betonte immer wieder, dass uns die Maßnahmen, vor allem in puncto Reisefreiheit, wohl noch bis zur Herstellung eines Impfstoffes begleiten werden. Experten gehen derzeit davon aus, dass ein Impfstoff frühesten nächstes Jahr vorhanden sein wird.

Die Aussagen Kurz´ über verfassungswidrige Gesetze, sowie die Kritik von ORF-Experten Peter Filzmeier.

Juristische Fragen nicht “überinterpretieren”

Kurz spielte gestern etwaige Bedenken grundsätzlich herunter. Zwar sollen die Juristen in den Ministerien sich „bemühen, dass alles verfassungskonform abläuft“, man solle juristische Fragen jedoch nicht „überinterpretieren“. Der Verfassungsgerichtshof werde am Ende des Tages entscheiden, ob diese Gesetze rechtwidrig sind – oder gewesen sein werden. Bereits in der Vergangenheit testete der Kanzler die Grenzen der Verfassung aus. Zahlreiche Gesetze, wie etwa die Mindestsicherung oder der Bundestrojaner von der ehemalige türkis-blauen Regierung, wurden vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig erklärt und zurückgenommen. Für Kurz sei es das Wichtigste, dass schnell gehandelt werde. Bereits letzte Woche patzte der Kanzler Kritik an den Maßnahmen und der Gefährdung des Rechtsstaates als “juristische Spitzfindigkeit” an.

Experten mit harscher Kritik am Vorgehen Kurz´

Der ehemalige Leiter der Präsidialsektion im Bundeskanzleramt, Manfred Matzka, gibt sich kritisch gegenüber den Äußerungen von Kurz. Es sei zwar wichtig, dass die Regierung in Krisenzeiten rasch handelt, aber „die Verfassung gilt auch in Krisen- und Kriegszeiten“.

Auch ORF-Experte Peter Filzmeier übte in der “Zeit im Bild” schwere Kritik an den Beschwichtigungen des Bundeskanzlers. Dabei sei es egal, wie lange ein Gesetz in Kraft ist. Für Filzmeier “müsse die Regierung jeden Tag bemüht seien, sich punktgenau an die Verfassung zu halten”.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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