“Disqualifiziert sich von selbst”
Wieder Wirbel um Schramböck! Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hat mit ihrer Aussage, durch die Coronakrise bedrohte Unternehmen sollten “ihre Zeit nicht mit Anwälten verschwenden”, die Rechtsanwälte verärgert. Eine solche Aussage sei “höchst unangemessen” und “disqualifiziert sich von selbst”, meinte ÖRAK-Präsident Rupert Wolff im Gespräch mit der APA.
Wien, 18. April 2020 | “Das ist so, wie wenn man jemandem, der sich nicht krank fühlt, sagt, er soll seine Zeit nicht beim Arzt verplempern”, sagte der Präsident des Dachverbandes der Rechtsanwaltskammern. Gerade die Wirtschaftsministerin müsste eigentlich wissen, “wie wichtig rechtliche Sicherheit für das Funktionieren der Wirtschaft ist”.
Schramböck spreche da von Unternehmen, “die vor der wirtschaftlichen Katastrophe stehen und natürlich Klarheit wollen”. Dass sie ihre Anwälte kontaktieren, “müsste man sogar fördern”, meinte Wolff – unter Hinweis darauf, dass es viel Unklarheit rund um die teils lücken- und fehlerhaften Corona-Gesetze gebe.
“Viel Klärungsbedarf”
Wenn hoffentlich die Gerichte – auch im Zivilrecht – den Betrieb bald wieder aufnehmen, werde auch auf die Anwälte viel Arbeit zukommen. Nicht nur, weil sich im Shutdown 30.000 Rechtsfälle aufgestaut haben, sondern auch die Vertretung in zahlreichen Auseinandersetzungen, die aus Coronavirus-Maßnahmen erwachsen sind, wie Kündigungsanfechtungen, “viel Klärungsbedarf” bei den Kurzarbeitsregelungen, Klagen wegen Mietrückständen etc.
Empört über Schramböcks Aussage zeigte sich in einer Aussendung auch die Anwaltsvereinigung Justitia. Es sei “enorm besorgniserregend”, wenn “hochrangige Vertreter der Politik offenkundig eine Geringschätzung für den Rechtsweg und damit auch für den Rechtsstaat als Ganzes hegen”, meinte Obmann Rüdiger Schender.
(APA)
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