für “Schau auf dich, Schau auf mich” – Werbung
Die „Schau auf dich, Schau auf mich“ -Kampagne kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen. Nach App-Fiasko und Corona-Medienförderung stehen nun die Werbespots im Vordergrund. Laut Polit-Blog “inside-politics” zahlt die Bundesregierung freiwillig Privatsendern für die Werbeeinschaltung Geld. Der ORF hingegen muss die Werbungen gratis zeigen.
Wien, 23. April 2020 | Die von der Bundesregierung eingerichtete Corona-Sondermedienförderung steht seit Wochen in der Kritik. Insgesamt sollen rund 32 Millionen Euro ausgeschüttet werden, darunter 15 Millionen an kommerzielle Privatsender, 12,1 Millionen an Tageszeitungen, 2,7 an Wochenzeitungen und 2 Millionen an nicht kommerzielle Privatsender. Vorrangige Gewinner: Boulevardzeitungen mit hoher Druckauflage wie etwa Österreich oder Heute mit jeweils 1,8 Millionen Euro. Dazu kam die in die Kritik geratene Stopp-Corona-App und die Werbekampagne “Schau auf dich, Schau auf mich”, welche von einer ÖVP-nahen Agentur für das Rote Kreuz entworfen und der Budnesregierung zur Verfügung gestellt wurde. Mit 15 Millionen soll die Kampagne dotiert sein.
Polit-Blog deckt auf
Wie der Blog inside-politics inseiner Montagsausgabe veröffentlichte, verteilt die Bundesregierung weitere „Zuckerl“: Die Werbespots der „Schau auf mich, Schau auf dich“-Kampagne müssten eigentlich von TV- und Radiosendern kostenfrei gezeigt werden, wie es das Audiovisuelle Mediengesetz in §48 festlegt. Auch der ORF ist daran gebunden.
Oben: Die rechtliche Bestimmung für den ORF in Katastrophenzeiten Sendezeit kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Unten: Auch Privatsender müssen Sendezeit kostenfrei zur Verfügung stellen.
Screenshot: RIS
Bundesregierung zahlt freiwillig Steuergeld an Privatsender
Während der ORF die Spots kostenfrei zeigt, verzichtet die Bunderegierung freiwillig, darauf diese Spots im Privatfernsehen kostenfrei auszustrahlen, wie ein Sprecher der Regierung gegenüber insider-politcs zugibt. Die Bunderegierung zahlt demnach ohne rechtliche Grundlage Privatsendern Geld für die Werbespots. Wie die Plattform vorrechnet, werden auf Privatsendern für einen 30-sekündigen Spot 500-1500 Euro veranschlagt, die mit Steuergeld bezahlt werden.
Verfassungsexperte vermutet Ungleichbehandlung
Als Grund für die freiwillige Bezahlung der Privatsender nennt das Bundeskanzleramt die wirtschaftlich angespannte Lage der Privatsender. Der ORF hingegen würde sich aus Gebühren finanzieren. Der Verfassungs- und Verwaltungsrechtprofessor Dr. Heinz Mayer vermutet, dass es sich bei der Vorgehensweise der regierung um eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung halten könnte.
Besonders brisant ist die Frage, ob durch die freiwillige Zahlung der Bundesregierung ein Schaden für den Steuerzahler entstanden ist, oder ob eine „Förderzahlung“ an Privatsender durch die Hintertüre im Raum steht.
(bf)
Titelbild: APA Picturedesk