Freitag, März 29, 2024

Jetzt wird’s eng für AfD-Weidel – Illegale Parteispenden

Illegale Parteispenden

Die gestückelte 132.000 Euro hohe Wahlkampfspende zugunsten der AfD-Fraktionschefin Weidel könnte dieser jetzt endgültig um die Ohren fliegen. Deutsche Ermittler dürften die sensiblen Kontodaten aus der Schweiz erhalten. Die Bundestagsverwaltung hatte den Geldfluss bereits als illegale Parteispende gewertet.

Wien, 30. April 2020 | Aus einem Entscheid des Schweizer Bundesstrafgerichts von Ende März, der WDR, NDR, “SZ” und dem Schweizer “Tagesanzeiger” vorliegt, geht hervor, dass das Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Vizeparteichefin und Franktionsvorsitzende Alice Weidel neuen Schwung bekommen dürfte. Gegen die AfD-Populistin und andere Mitglieder ihres Bodensee-Kreisverbandes wird wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt.

Die Causa “Illegale Parteispenden” im Zuge des letzten AfD-Bundestagswahlkampfs von Weidel erregt seit mehreren Jahren Aufsehen in Deutschland. Nun könnte ein neues Kapitel in den Ermittlungen aufgeschlagen werden.

Daten könnten Geldherkunft offenlegen

Die Bundesrepublik Deutschland hatte die Schweiz Ende 2018 in dem Verfahren um Rechtshilfe ersucht. Der Anwalt eines Schweizer Pharma-Unternehmers, der als Zeuge vernommen worden ist, unternahm jedoch über mehrere Instanzen hinweg den Versuch, die Weitergabe beschlagnahmter Daten an die deutschen Ermittler zu verhindern. Das Urteil des Schweizer Bundesstrafgerichts ist jetzt rechtskräftig, damit ist die Verhinderungstaktik gescheitert. Wie die ARD berichtet, gibt es aber noch keine Ermittlungsergebnisse.

Die Recherchen von WDR, NDR und “SZ” legten 2018 offen, dass es sich beim Züricher Pharma-Unternehmen offenbar nicht um den wahren Gönner handelt, denn die vom Unternehmen an die AfD verschickte Namensliste enthielt demnach die Namen von Strohmännern. Mit den jetzt freigegebenen Kontodaten könnten Zuflüsse und frühere Geldflüsse nachvollzogen und damit die wahre Quelle des Geldes identifiziert werden.

Bundestag sieht illegale Parteispenden – Bußgeld in Höhe von 400.000 Euro möglich

Die Gelder, die mit dem Verwendungszweck “Wahlkampfspende Alice Weidel” überwiesen worden, wurden zwar in der Not wieder zurücküberwiesen. Doch das interessierte die Bundestagsverwaltung wenig: sie kam zum Schluss, dass es sich bei den 132.000 Euro, gestückelt in 18 Tranchen, um illegale Parteispenden handelte. Der AfD droht deshalb ein Bußgeld in Höhe des mindestens dreifachen Wertes der Spende, nämlich rund 400.000 Euro.

Die Schweiz-Connection der AfD ist nicht neu: schon 2016 hatte Parteichef Jörg Meuthen dubiose Zuwendungen aus dem Umfeld der Schweizer Goal AG bekommen, die 2017 dem AfD-Europakandidaten Reil kostenlos Werbematerial zur Verfügung stellte.

(red)

Titelbild: APA Picturedesk

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