Mittwoch, April 17, 2024

Kogler: “Null Bewegung” bei ÖVP in Sachen 24h-Pflege

Der erschwerte Zugang zum Härtefallfonds für die 24-Stunden-Betreuerinnen scheint sich trotz Interventionen nur wenig erleichtert zu haben: Finanz- und Wirtschaftsministerium bestehen entgegen Grüner Lösungsansätze auf ein österreichisches Konto, eine Steuernummer muss gelöst werden – was die Pflegerinnen vor zusätzliche Belastungen stellt. Vizekanzler Kogler hätte sich eine bessere Lösung gewünscht.

Wien, 5. Mai 2020 | Österreich braucht sie, die 24-Stunden-Betreuerinnen aus Osteuropa. Kaum ein Tag vergeht, an dem die Problematik der 24-Stunden-Pflege nicht in den Schlagzeilen zu finden ist. Zuletzt war der teils fehlende, teils erschwerte Zugang zum Härtefallfonds für viele der insgesamt über 60.000 Personenbetreuerinnen Thema.

„Null Bewegung“ von Schramböck und Blümel

Um Geld aus dem Fonds beantragen zu können, braucht es ein österreichisches Konto sowie eine Steuernummer – daran ändert sich auch nach der angekündigten Lösung für einen erleichterten Zugang zum Härfefallfonds für die selbstständigen Personenbetreuerinnen nichts. Die “Lösung” stößt auf scharfe Kritik – und verstößt möglicherweise gegen EU-Recht.

Aus dem Büro von Vizekanzler Kogler erhielt ZackZack die Auskunft, dass eine bessere Lösung “leider nicht möglich” gewesen sei. Ursprüngliches Ziel sei gewesen, dass das Konto “jenes des Förderungswerbers” wäre. Da “die Gegenseite” “null Bewegung” hinsichtlich des Konto-Sitzes gezeigt hätte, musste dies akzeptiert werden, heißt es aus dem Vizekanzler-Büro. Ansonsten wäre die Auszahlung an alle weiteren Härtefallfonds-Werber noch weiter hinausgezögert worden.

Offener Brief forderte Zugang zum Härtefallfonds

Die meisten der Personenbetreuerinnen aus dem Ausland haben weder eine Steuernummer, noch ein österreichisches Konto.

Die Betreuerinnen zahlen als Unternehmerinnen in Österreich zwar Sozialabgaben, da aber fast alle weniger als 11.000 Euro pro Jahr verdienen, sind sie nicht steuerpflichtig und haben keine Steuernummer. In einem offenen Brief forderten zahlreiche Organisationen, den Zugang für die Personenbetreuerinnen zum Härtefallfonds zu erleichtern, indem auch ein ausländisches Konto zur Überweisung möglich sein sollte und auf eine Steuernummer verzichtet würde. Die aus dem Büro des Vizekanzlers angekündigte „Lösung“ ist für viele offenbar keine ausreichende Option.

Eine Lösung, die keine ist?

Eine Steuernummer ist nach wie vor notwendig, um Geld aus dem Härtefallfonds zu beantragen – allerdings soll es, so der Plan, unbürokratisch und auch unterhalb der Einkommensgrenze von 11.000 Euro jährlich möglich sein, innerhalb von 48 Stunden eine Steurnummer zu bekommen.

Sich eine Steuernummer zu besorgen, würde sich für die Personenbetreuerinnen aber nicht nicht rentieren, meint Robert Hanreich von der Pflegeagentur Confidence in der “ZiB2 am Sonntag”: Sie müssten dann jedes Jahr einen Einkommenssteuerbescheid abgeben, wozu sie nicht ohne zusätzlichen Kostenaufwand und Unterstützung im Stande wären. Laut Karin Hamminger, Präsidentin der Österreichischen Bundesinteressensgemeinschaft von Personalbetreuungs-Agenturen, könnte es in weiterer Folge auch zu höheren SVA-Beiträgagsleistungen kommen.

Auch AK-Pflege-Expertin Silvia Rosoli macht auf die “attestierte EU-Widrigkeit” aufmerksam.

Österreichisches Bankkonto – Verstoß gegen Europarecht?

Die türkisen Minister Schramböck und Blümel schließen also trotz des Appells zahlreicher Organisationen und NGOs weiterhin aus, dass das Geld aus dem Härtefallfonds auch auf die jeweiligen ausländischen Konten der Betreuerinnen überwiesen werden könne – aus Kontrollzwecken und wegen Betrugssicherheit, wei es heißt.

Pikant: Familienbeihilfe wird beispielsweise problemlos auf ausländische Konten überwiesen. Walter Oberwexer, Europarechts-Experte, ortete in der “ZiB2 am Sonntag” darin einen Widerspruch zu europäischem Recht sowie zur Dienstleistungsfreiheit.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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