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ÖVP gibt zu: Wahlkampfdokumente waren echt – von Falter veröffentlicht

Wahlkampfdokumente waren echt – von Falter veröffentlicht

Im September 2019 veröffentlichte der „Falter“ Dokumente, die dubiose Einblicke in die Finanz- und Spendengebaren der ÖVP gaben. Die Wochenzeitschrift kassierte dafür eine Klage der ÖVP. Im Zuge der Klage bestätigte die ÖVP nun selbst endgültig die Echtheit der vom “Falter” veröffentlichten Dokumente.

Wien, 12. Mai 2020 | Josef Redl, Redakteur bei der Wochenzeitung „Falter“, veröffentlichte via Twitter, dass die ÖVP im Zuge des Klagsverfahrens gegen den “Falter” die Echtheit der veröffentlichten Dokumente bestätigt hat.

Der „Falter“ hatte im September 2019 brisante Dokumente veröffentlicht, die nicht nur Einblick in die Spender der ÖVP sowie den Schuldenstand der Partei gaben – sondern laut “Falter” auch nahelegten, dass die Wahlkampfkostenüberschreitung aus dem Jahr 2017 geplant war. Der Falter interpretierte die ihm vorliegenden Dokumente dahingehend, dass die Überschreitung der Wahlkampfkosten auch 2019 geplant war, dass die ÖVP eine „doppelte Buchhaltung“ führe, um die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro überschreiten und tatsächliche Wahlkampfausgaben verschleiern zu können. Wenige Zeit später kassierte das Blatt dafür eine Unterlassungsklage der ÖVP. Im Zuge des Klagverfahrens bestätigt nun die ÖVP selbst die Echtheit der von ihr selbst als „manipuliert“ verdächtigten Dokumente.

Verwirrtaktik: „Demokratie in Gefahr“

Die ÖVP rahmte die Geschichte zunächst als „großangelegten, professionell durchgeführten Hackerangriff“ – und inszenierte sich selbst als Opfer. Durch die Bank sprachen ÖVP-Politiker davon, dies wäre ein Angriff nicht nur auf die ÖVP, sondern auch „auf die Demokratie“. Sebastian Kurz und Co. hatten mehrfach behauptet, die geleakten Dokumente seien manipuliert. In der Klage gegen den “Falter” wurde allerdings kein einziges der von der Wochenzeitung zitierten Dokumente in Zweifel gezogen.

Die ÖVP klagte ausschließlich auf Unterlassung der Behauptung, die Partei plane bewusst bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung des Parteiengesetzes von sieben Millionen Euro zu überschreiten, täusche die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfkosten und wolle die Wahlkampfkostenüberschreitung vor dem Rechnungshof verbergen. Parallel zur Klage fuhr die ÖVP laut Beobachtern eine „Desinformationskampagne“, wie Peter Pilz ihr vorwarf, und legte den Fokus ganz auf den Hackerangriff, der bis zu 1.300 Gigabyte an Daten aus dem Computersystem der Partei abgezogen haben soll – darunter die an den “Falter” geleakten Dokumente.

Peter Pilz erstattete Anzeige

Peter Pilz warf der ÖVP vor, den „Hackerangriff“ und die „Manipulation von Daten“ bewusst konstruiert zu haben, um von der Überschreitung der Wahlkampfkostenbeschränkung abzulenken. Er ortete in der Geschichte viel mehr einen Maulwurf von innen als einen Hackerangriff von außen und sprach im Zuge dessen von einer Desinformationskampagne der ÖVP. Pilz erstattete Anzeige gegen die ÖVP. In der Sachverhaltsdarstellung wirft er dem damaligen ÖVP-Obmann Sebastian Kurz, Generalsekretär Karl Nehammer und Wiener Landesparteiobmann Gernot Blümel die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung (Par. 298 StGB) vor. Ob die veröffentlichte Buchhaltung der ÖVP gefälscht sei, sei innerhalb weniger Stunden feststellbar. Diesen einfachen Schritt zur Aufklärung setzten weder die ÖVP, noch die ermittelnden Behörden.

Peter Pilz erstattete Anzeige wegen “Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung”.

ÖVP bestätigt: Dokumente sind echt

Aus dem von “Falter”-Redakteur Josef Redl veröffentlichten Tweet geht nun hervor, dass die ÖVP die Echtheit der Dokumente bestätigt. Entgegen der Vorlagenanträge des “Falter”-Anwalts erwidert die ÖVP in ihrem Schreiben:

„Die Anträge auf Urkundenvorlage sind schon deshalb obsolet, da ohnedies bereits eine Abschrift der fraglichen Urkunden vorliegt, deren Echtheit von der klagenden Partei nicht bestritten wird.“

Doch die Originaldokumente will sie nicht vorlegen, weil sie bereits in “Falter”-Händen sind, in Form einer Abschrift. Gleichzeitig versucht die ÖVP, an die elektronischen Daten des „Falter“ ranzukommen:

„Allgemeine Kosten“ anstatt Wahlkampfbudget

Die nun auf Echtheit bestätigten Unterlagen zeigen, wie die ÖVP anfallende Wahlkampfkosten – von Agenturrechnungen über Werbegeschenke und die Produktion von Image-Videos – aus den Wahlkampfbudgets herausrechnet und als “allgemeine Kosten” deklariert. Sie bieten darüber hinaus brisante Einblicke in die Gagen, Wahlkampfkosten und Marketingwelt der ÖVP – und damit in die Konten einer schwer verschuldeten Partei: Der Schuldenstand der ÖVP lag 2017 bei 21,5 Millionen, plus 18,5 Millionen Verbindlichkeit gegenüber Bankinstituten. Tendenz steigend.

Die Dokumente enthielten weiters detaillierte Informationen über die Spender der Liste Sebastian Kurz – darunter die Milliardärin Heidi Horten, die in kleinen Tranchen fast eine Million Euro an die Partei spendete, oder der Industrielle Peter Mitterbauer und der Tiroler Bauinvestor Klaus Ortner.

Wahlkampfkostenüberschreitung, die Dritte?

Plante die ÖVP, die Wahlkampfkosten erneut zu überschreiten? Die Dokumente legen diese Vermutung offenbar nahe – darin enthalte Budgetberechnungen lagen „deutlich über der Grenze“, so Josef Redl vom “Falter”. Die Wahlkampfkosten wurden von der ÖVP bisher noch nicht veröffentlicht: es braucht also noch etwas Geduld, bis auch diese Frage geklärt werden kann.

Screenshot Twitter: Kommentare unter Josef Redls Tweet vom 11. Mai 2020.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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