Dienstag, März 19, 2024

OGH-Urteil: Kurz-Bild darf gezeigt werden

Ein Bild eines Kurz-Besuchs in Vorarlberg aus dem Jahr 2018 passte der ÖVP nicht. Statt einer rauchenden Frau im Hintergrund des Bundeskanzlers, retuschierte die ÖVP stattdessen eine Almlandschaft hinter Kurz rein. Die Verbreitung des retuschierten Bildes in Zeitungen wurde ein Fall für die Gerichte. Nun ist das OGH-Urteil da.

Wien, 20. Mai 2020 | Im April 2018 sorgte ein Vorarlberg-Besuch des Bundeskanzler für Aufruhr: ein Foto von Kurz mit Landeshauptmann Markus Wallner wurde retuschiert. Dabei wurde im Hintergrund des Kanzlers das Bild einer rauchenden Frau, vermeintlich mit einem selbstgedrehten Tabakerzeugnis, durch eine Alm-Landschaft mit Kühen ersetzt. Auf Twitter sollte der Spott über die Retuschier-Aktion nicht lange auf sich warten. Unter dem Hastag #retouchierenwiekurz machten sich Nutzer über das Paradebeispiel der türkisen Message Control lustig, in dem sie dem Kanzler allerhand Dinge in den Hintergrund retuschierten.

Klage gegen Redaktionen

Für einige Zeitungsredaktionen, unter anderem auch die Online-Plattform “kontrast.at”, sollte dies jedoch ein juristisches Nachspiel mit sich ziehen. Der Fotograf des Alm-Bildes forderte per Anwaltsbrief die Unterlassung der Darstellung des retuschierten Bildes. “Kontrast.at” erreichte die Unterlassungsaufforderung des Fotografen des Landschaftsfotos im Mai 2018. Die ÖVP hatte auf ihrer Facebookseite, auf der sie das Bild veröffentlichte, Angaben zur Urheberschaft des retuschierten Bildes weggelassen. Medien übernahmen das Bild ohne Angabe des Fotografen.

OGH-Urteil da

Nach zwei Jahren ist nun das Urteil des Obersten Gerichtshofes da. Demnach sei die Verwendung des Bildes vonseiten der Medien rechtens. Die einzige Bedingung: das Bild muss erforderlich sein, um einen bestimmten Sachverhalt darzustellen. Denn die „bildgestützte“ Kritik an dieser Form der „Message Control“ ist durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

“Meinungsfreiheit schlägt hier also klar ein Urheberrecht, das für die Zwecke der Message-Control instrumentalisiert werden sollte”, sagt der Jurist Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org.

(bf)

Titelbild: screenshot: twitter@davsow

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