Donnerstag, März 28, 2024

Patente auf Lebewesen: EU-Verbot mit vielen Schlupflöchern

EU-Verbot mit vielen Schlupflöchern

Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung können in Europa vollständig verboten werden. Das geht aus einem Urteil der Großen Beschwerdekammer hervor, dem höchsten rechtlichen Gremium des Europäischen Patentamtes (EPA). Ein großer Schritt im Kampf gegen die Patentierung von Lebewesen?

Wien, 21. Mai 2020 | Das Patentsystem sollte eigentlich den Zweck erfüllen, technische Innovation zu fördern, indem man Forschern ermöglicht, Kosten für Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch dieses Recht am Eigentum der technischen Erfindung wiederherzustellen. Gerne werden Patente von mächtigen Konzernen aber auch eingesetzt, um sich eine Monopolstellung zu sichern. Große Macht ist vor allem dort zu finden, wo eine Abhängigkeit der gesamten Weltbevölkerung zu finden ist – zum Beispiel beim Thema Nahrung. Saatgut ist weltweit mittlerweile in den Händen von einigen wenigen Konzernen. Patentierung hilft ihnen dabei, sich ihre Macht- und Monopolstellung zu sichern.

Welternährung in Konzernhand

Global und auch in Europa konzentriert sich der Markt in Züchtung, Lebensmittelherstellung und Landwirtschaft auf immer weniger und immer größere Konzerne. 60 Prozent des Handels mit kommerziellem Saatgut sind in der Hand von nur drei Konzernen: Bayer (übernahm Monsanto), DowDupont mit Tochterfirma Corteva und dem Schweizer Konzern Syngenta. Patente sind eines der wichtigsten Instrumente, um die Macht großer Konzerne auf Kosten von regionalen Züchtern und Landwirten auszuweiten, die, wenn sie keine Verträge mit den Patentinhabern unterzeichnen, in Zukunft keinen Zugang zu patentiertem Saatgut haben. Patente bzw. Saatgutmonopole bedeuten die Kontrolle über Grundlagen unseres täglichen Lebens. Sie gefährden aber auch die Nachhaltigkeit unserer Landwirtschaft und die Sicherung der Welternährung.

Patentierung von Lebewesen – im Zentrum der Macht

Österreich ist eines der wenigen Länder, die keine Patente auf Leben erteilen. In den letzten Jahrzehnten wurde das Patentsystem aber auf EU-Ebene im Zuge der Kommerzialisierung der Landwirtschaft von chemischen und mechanischen Produkten auf menschliches, tierisches und pflanzliches Leben ausgeweitet. Patente auf Tiere und Pflanzen sind seither heiß umkämpft – insbesondere von der Industrie. Werden konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als „Erfindungen“ patentiert, stehen diese ohne Zustimmung der Patentinhaber nicht für die weitere Züchtung zur Verfügung. Noch brisanter: der Patentinhaber kassiert Lizenzgebühren für den Nachbau einer Sorte, sofern er diesen Nachbau erlaubt – er kann daher auch den Zugang zum Züchtungsmaterial blockieren.

„Miete“ für erneuten Anbau von Samen

Europaweit gibt es nur noch wenige Länder, in denen keine Nachbaugebühren eingehoben werden. Deutschland zum Beispiel hat eine solche Nachbaugebühr: Ein Bauer muss Nachbaurechte an die Saatgutfirma bezahlen, sofern er Saatgut, das er aus gekauften Nicht-Hybrid-Sorten vermehrt, erneut anbaut. Dies kostet ihn bis zu 80 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, oder besser gesagt Mietpreises. Österreich gehört noch zu den wenigen Ländern, die sich gegen eine Nachbaugebühr ausgesprochen haben – allerdings wird die verpflichtende EU-weite Einführung intensiv diskutiert.

Für Züchtung ist der Zugang zur biologischen Vielfalt aber von zentraler Bedeutung. Die Patentierung von Lebewesen gerät in den letzten Jahren daher immer mehr in den Mittelpunkt einer breiten öffentlichen Debatte, gegensätzlicher Interessen und rechtlicher Widersprüche. Eine breite Bewegung „von unten“ hat sich formiert – zahlreiche NGOs und Institutionen setzen sich für die Erhaltung von Kulturpflanzenvielfalt und freies Saatgut ein.

Patente auf Tiere und Pflanzen: Rechtliches Chaos

Eigentlich ist die Patentierung von Lebewesen verboten: Die Grundlage des europäischen Patentrechtes, das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), bezeichnet nicht gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere grundsätzlich als nicht patentierbar. Artikel 53 (b) lautet:

„Europäische Patente werden nicht erteilt für (…):b) Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren.

Das Europäische Patentamt (EPA) erteilte in den letzten Jahren dennoch tausende von Patenten auf Pflanzen und Tiere, und höhlte die gesetzlichen Bestimmungen damit weitgehend aus. Unter den Profiteuren sind die genannten Konzernriesen: Ein Drittel der 2018 erteilten Patente auf konventionelle Züchtungen ging auf das Konto der sogenannten „Seed Giants“.

Schlupflöcher zur Macht

Wie waren und sind die Patente trotz Verbots möglich? Das Verbot bietet zahlreiche Schlupflöcher: Verfahren, bei denen nach dem Zufallsprinzip ausgelöste Mutationen genutzt werden und daraus resultierende Pflanzen, gelten in der praktizierten Interpretation als patentierbare Erfindungen. Darüber hinaus dienen als Grundlage bzw. Vorwand für diese Patente oft triviale technische Entwicklungen. So gelangen konventionell gezüchtete Pflanzen mittels rechtlicher Tricks in das „geistige Eigentum“ weniger großer Konzerne. Jedes einzelne dieser Patente kann wiederum hunderte von Pflanzensorten betreffen. Die Patentinhaber verfügen voll und ganz über die patentierte Pflanze und ihre Verwendung. Brisant daran ist, dass viele dieser Patente nicht nur die Pflanzen und das Saatgut, sondern auch die Ernte wie Getreidekörner, Früchte und Gemüse und daraus hergestellte Lebensmittel betreffen. Die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken zum Beispiel meldeten 2016 mehrere Patente auf konventionell gezüchtete Gerste an, die sich auch auf das daraus produzierte Bier erstreckten.

Patent-Trickserei: Vortäuschung technischer Leistungen

Die Plattform „Keine Patente auf Saatgut!“ bzw. ihre Mitgliederorganisationen setzten sich dafür ein, dass konventionelle Verfahren zur Züchtung, Zuchtmaterial, Tiere, Pflanzen und daraus gewonnene Lebensmittel durch eindeutige Regelungen im europäischen Patentrecht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden und legen Einspruch gegen fragwürdige Patente beim EPA ein.

Unter zahlreichen anderen Beispielen berichtet die Plattform von einem Patent auf Salat, bei dem eine Firma Salatsamen und -pflanzen sowie deren Ernte beansprucht, die auch bei erhöhten Temperaturen angebaut werden können. Diese Eigenschaft, die sich auch bei wildwachsenden Salatarten finden soll, solle die Anpassung an den Klimawandel erleichtern. Das Saatgut stamme aus herkömmlichen Züchtungsmethoden – ohne Einsatz von Gentechnik. Das von der Firma angemeldete Patent umfasse alle Salatsamen, Salatpflanzen und deren Nachkommen, die die beschriebenen Eigenschaften aufweisen. Im Patent würde der Eindruck erweckt, die Merkmale könnten auch mit Gentechnik erzielt werden: Damit solle eine technische, patentierbare Leistung vorgetäuscht werden.

„Hier wird der Einsatz von Gentechnik also nur vorgetäuscht, um konventionelle Züchtung als „Erfindung“ darzustellen“,

erklärt die Plattform „Keine Patente auf Saatgut!“ auf ihrer Webseite.

Im Juni 2017 hatte der Verwaltungsrat nach den Vorgaben der EU beschlossen, dass Patente auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlichen Züchtungsverfahren, bei denen keine Gentechnik zum Einsatz kommt, verboten sind. Im Dezember 2018 entschied die Beschwerdekammer des EPA jedoch, dass der Beschluss des Verwaltungsrates rechtlich unwirksam sei. Das Patentieren ging munter weiter.

Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere fix

Die Macht- und Grabenkämpfe, die im Hintergrund auf EU-Ebene betrieben werden, um das Patentrecht auch auf Pflanzen und Tiere auszuweiten, sind mit dem aktuellen Urteil der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes zumindest in einem ersten Schritt unterbunden: Am 14. Mai stimmte sie der 2017 beschlossenen und 2018 gekippten Einschränkung der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren erneut zu. Ein Neustart? Katherine Dolan vom Verein Arche Noah, der sich für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt einsetzt, sieht dieses Urteil relativ:

“Das neu eingeführte Verbot ist jetzt nur eine Bestätigung von dem, was 2017 beschlossen wurde – die letzten Jahre sind verlorene Zeit für alle Beteiligten gewesen. Jetzt beginnen wir erst wieder dort, wo wir 2017 aufgehört haben”

An den Schlupflöchern hat sich nichts geändert

Denn: Das Urteil mag ein kleiner Sieg gegen die „Großen“ sein, doch damit ist das Problem noch nicht gelöst:

„Das aktuelle Urteil kann dazu beitragen, ein Jahrzehnt voller rechtlicher Absurditäten und chaotischer Entscheidungen am EPA zu beenden. Es gibt aber immer noch ein großes Risiko, dass große Konzerne wie Bayer, ehemals Monsanto, das Patentrecht dazu missbrauchen, um die Kontrolle über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu erhalten”,

so Katherine Dolan. Die Schlupflöcher bleiben nämlich trotz Urteil bestehen.

Zugang zur biologischen Vielfalt darf nicht durch Patentinhaber kontrolliert werden

Dolan erläutert im Gespräch mit ZackZack die Schlupflöcher, die die Patentierung von Lebewesen durch Großkonzerne ermöglichen.

„Patente auf GVOs sind nach wie vor Recht. Unter so ein Patent können dann aber auch natürlich gezüchtete Pflanzen fallen. Wenn ich zum Beispiel ein Patent auf eine türkise Tomate habe, weil ich sie mittels Gentechnik dorthin gebracht habe, dann darf jemand anderer, der auf natürlichem Weg durch Züchtung dorthin gelangt, das nicht haben.“

Auch die Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“, die sich federführend für das Verbot einsetzte, begrüßt dieses Urteil, fordert aber weitere politische Entscheidungen, um bestehende rechtliche Schlupflöcher zu schließen. Der Zugang zur biologischen Vielfalt, die für die Züchtung benötigt wird, dürfe nicht durch Patentinhaber kontrolliert, behindert oder blockiert werden, schreibt sie in einer Aussendung:

„Gentechnik ist grundlegend verschieden von den Methoden der konventionellen Züchtung. Dieser Unterschied muss auch in eindeutigen Regeln und klaren Entscheidung des EPA zum Ausdruck kommen.“

Österreich ist Gegner der ersten Stunde von Patenten auf Leben und hat schon 2017 vor diesen Schlupflöchern gewarnt. Damals stimmte Österreich als einziger der 38 Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation gegen die Änderung der Regelungen. Jörg Leichtfried (SPÖ), damals für Patentangelegenheiten zuständig, bezeichnete die Regelung als ein „Trojanisches Pferd“.

Verantwortung liegt jetzt bei den nationalen Regierungen

Katherine Dolan sieht die Verantwortung für eine Konkretisierung der Regeln nun bei den Mitgliedsstaaten:

„Aus Sicht des europäischen Patentamts ist die Sache jetzt erledigt – die sind ja zufrieden, wenn sie die Patente weiter erteilen können, weil das ihr Geschäft ist. Die Verantwortung liegt jetzt bei den nationalen Regierungen, beim nächsten Termin des Verwaltungsrats anzustoßen, dass die Sache noch nicht erledigt ist und es weitere Veränderungen braucht.“

Österreich will diese Verantwortung wahrnehmen – so Leonore Gewessler, grüne Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die für Patentangelegenheiten in Österreich zuständig ist:

„Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer ist ein wichtiger Meilenstein. Österreich wird weiter darauf einwirken, dass dieser essentielle Bereich nicht nur durch einzelne Rechtsprechungen geregelt wird. Eine endgültige Rechtssicherheit kann durch eine entsprechende Änderung des Europäischen Patentübereinkommens erzielt werden. Österreich wird weiterhin dafür eintreten, dass Patente auf Leben nicht erteilt werden.“

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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