Dienstag, März 19, 2024

Homeoffice: Schweizer Arbeitgeber müssen Teil der Miete übernehmen

Schweizer Arbeitgeber müssen Teil der Miete übernehmen

Bereits 2019 urteilte das Schweizer Bundesgericht, dass Arbeitgeber im Falle von angeordnetem Homeoffice einen Teil der Miete ihrer Arbeitnehmer bezahlen müssen. Ein Urteil mit Folgewirkung, insbesondere in der Corona-Krise.

Wien, 25. Mai 2020 | Schweizer Unternehmen müssen ihren Angestellten zukünftig einen Teil der Miete zahlen, wenn sie diese im Homeoffice arbeiten lassen. Dies urteilte das Schweizer Bundesgericht bereits vor über einem Jahr, am 23. April 2019. Der Mitarbeiter einer Zürcher Treuhandfirma hatte seinen Arbeitgeber auf Entschädigung geklagt – und vom Bundesgericht Recht bekommen. Auch den Einwand, dass mit dem Mitarbeiter keine Entschädigungsvereinbarung getroffen worden sei, ließ das Gericht nicht gelten. Der Mitarbeiter hatte noch vor erteiltem Urteilsspruch gekündigt – der Arbeitgeber wurde rückwirkend zu einer monatlichen Entschädigung von 150 Franken verpflichtet.

Urteil mit Folgewirkung

In der Corona-Krise war auch in der Schweiz Homeoffice das Gebot der Stunde: Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, schließt gegenüber der „Sonntags-Zeitung“ nicht aus, dass dadurch Ansprüche auf Mietentschädigung entstanden sind. Denn die Mitarbeiter wurden von den Arbeitgebern aufgefordert, von zu Hause aus zu arbeiten. Wer seine Arbeit unfreiwillig im Homeoffice erledigt, habe daher Anspruch auf eine Entschädigung. Dies gelte nicht für Arbeitnehmer, die sich freiwillig ins Homeoffice begeben würden.

Miete, Laptop, Bürosessel

Allgemein verpflichte das Gesetz die Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern alle zur Ausführung der Arbeit entstehenden Auslangen zu ersetzen. Bei der Erstattung eines Teils der Wohnungsmiete dürfte es also nicht bleiben. Auch Laptops und Drucker zählen beispielsweise zu den notwendigen Utensilien, genauso wie ein ergonomischer Bürostuhl aufgrund des verpflichtenden Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer.

Österreich: Vereinbarung nötig

Generell muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die nötige Technik im Homeoffice zur Verfügung steht. Allerdings ist eine Vereinbarung notwendig, um darüber hinaus Ausmaß und Höhe von Aufwandsentschädigungen für Strom, Internet oder Miete zu regeln. Bei der Verwendung privater Mobiltelefone ist ein Einzelgesprächsnachweis der arbeitsrelevanten Telefonate notwendig, um die Kosten vom Arbeitgeber rückerstattet zu bekommen. In vielen Unternehmen gibt es dazu gesonderte Betriebsvereinbarungen.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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