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Generalamnestie bei Corona-Strafen? SPÖ & FPÖ mit Antrag – Türkis-Grün in der Pflicht

SPÖ & FPÖ mit Antrag – Türkis-Grün in der Pflicht

30.000 Corona-Strafen, alleine 10.000 in Wien, verhängte die Polizei während des Lockdowns. Die meisten davon waren wohl rechtswidrig. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim forderte vor 10 Tagen eine “Generalamnestie”. Nun sprang auch die FPÖ auf diese Forderung auf. Beide Parteien bringen heute eigene Anträge auf Amnestie im Nationalrat ein.

Wien, 26. Mai 2020 | Es ist ein Urteil, das für die Republik beispielhaft werden könnte: Am 12. Mai entschied das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich über eine „Corona-Strafe.“ Denn Herr A. legte eine Beschwerde gegen eine 600 Euro Strafe ein. Die Strafe erhielt Herr A., weil er am 20. März einen Freund in dessen Wohnung besuchen wollte.

Gericht hebt Corona-Strafe auf

Die Polizei stoppte seine Autofahrt und stellte ihm den Besuch in Rechnung. Die Polizei erklärte sich so:

„Tatsache ist jedoch, dass Sie (Herr A., Anm.) zur Tatzeit einen öffentlichen Ort betreten haben, ohne unter einen Ausnahmegrund (geregelt mit der genannten Verordnung) zu fallen. Weiters haben Sie eine befreundete Familie besucht, wobei der Mindestabstand von einem Meter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzlich nicht eingehalten wurde. Die Verwaltungsübertretung wurde jedoch schon mit der Betretung von einem öffentlichen Ort ohne Ausnahmegrund begangen und war die Strafe zu verhängen.“

Das Landesverwaltungsgericht gab Herrn A.s Beschwerde aber nun statt – mittlerweile ist ja schon landesweit bekannt, dass Besuche und Spazierfahrten immer erlaubt waren:

„Die Verordnung sieht keine Beschränkung des Zweckes für ein Betreten des öffentlichen Ortes (…) vor, auch wenn medial immer nur das ‚Luftschnappen‘ oder ‚Sport‘ als zulässig dargestellt wurden. Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot durch die gegenständliche Verordnung.“

In Reaktion auf diese Entscheidung verlangte Selma Yildirim, Justizsprecherin der SPÖ, eine „Generalamnestie für alle Corona-Rechtsopfer”.

„Ich fordere eine Generalamnestie für alle, die eine Verwaltungsstrafe für das Betreten öffentlicher Räume oder für Treffen im privaten Rahmen bekommen haben“,

sagte Yildirim am 15. Mai.

War Verwaltungsgericht überhaupt zuständig?

Fraglich bleibt aber, ob das das Landesverwaltungsgericht mit der Entscheidung nicht eigentlich seine Befugnisse überschritten hat. So heißt es im Artikel 89 des Bundesverfassungsgesetzes:

“Hat ein ordentliches Gericht gegen die Anwendung einer Verordnung aus dem Grund der Gesetzwidrigkeit Bedenken, so hat es den Antrag auf Aufhebung dieser Rechtsvorschrift beim Verfassungsgerichtshof zu stellen.”

Der Verfassungsgerichtshof prüft aktuell die COVID-Verordnungen. Beobachter und Experten gehen davon aus, dass die Verordnungen als verfassungswidrig abgeurteilt werden. Aber die Strafen sind da, viele Menschen wissen wohl gar nicht, mit welchem Geld sie diese bezahlen so.

Auch FPÖ-Hofer für Generalamnestie

Es gehe vor allem um die Menschen, die „keine Rechtsmittel gegen die Strafen ergriffen“ hätten, sagte Selma Yildirim nach dem Urteil aus Niederösterreich. Allein in Wien wurden weit mehr als 10.000 Anzeigen ausgestellt, österreichweit sollen es rund 30.000 gewesen sein.

FPÖ-Chef Norbert Hofer sprang mit 10 Tagen Verspätung auf die SPÖ-Forderung auf. So forderte Hofer gestern ebenfalls eine „Generalamnestie“. Dass die Forderung von Yildirim schon vor 10 Tagen kam, blieb dem Büro von Hofer „verborgen“, hieß es aus auf ZackZack-Nachfrage.

SPÖ und FPÖ mit Anträgen

Selma Yildrim will heute jedenfalls nachlegen. Sowohl die SPÖ als auch die FPÖ bringen jeweils zwei unterschiedliche Entschließungsanträge ein. Aus dem blauen, als auch aus dem roten Büro heißt es, man erwarte, dass auch die andere Oppositionspartei mitstimmen wird. Yildirm verlangt in ihrem Antrag auch eine Strafnachsicht bei bereits rechtskräftigen Strafen. Die Regierung solle dem Nationalrat  “eine Regierungsvorlage für ein Amnestiegesetz vorlegen”, heißt es in Yildirims Antrag.

FPÖ-General Michael Schnedliz, der den Entschließungantrag für die FPÖ einbringt, verlangt von der Bundesregierung,

“per Erlass sicher zu stellen, dass alle Verwaltungsstrafverfahren die auf Basis von Covid-19-Verordnungen und Gesetzen eingeleitet wurden, eingestellt werden. Bereits bezahlte Strafgelder sind rückzuerstatten.“

Allerdings rechnet weder Rot noch Blau mit einem Erfolg: Türkis-Grün wird die Anträge wohl abschmettern – dann müssen Corona-Strafen bezahlt werden, wenn nicht individuell der Rechtsweg beschritten wurde.

“Vielen Menschen ist es ähnlich ergangen, weil die Bundesregierung mit den Corona-Verordnungen für so viel Verwirrung gesorgt hat, dass niemand mehr genau gewusst hat, was erlaubt und was verboten ist. Weder die BürgerInnen, noch die exekutierenden Behörden. Diese Verwirrung darf nicht auf dem Rücken der BürgerInnen ausgetragen werden“,

stellt Yildirim heute klar.

Bei einem Einspruch wird das Gericht die Strafe aber mit hoher Wahrscheinlichkeit aufheben. Die Klubs von Sigi Maurer und August Wöginger, Grüne und ÖVP, müssen sich entscheiden: Will man die Bevölkerung mit Strafen, die offensichtlich rechtswidrig waren, weiter schikanieren und zahlen lassen?

Update 17:00 Uhr: Der Artikel wurde um das heutige Statement von Selma Yildirim ergänzt.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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