Freitag, März 29, 2024

Innsbrucker “Meinungspolizei”: Sachverhaltsdarstellung wegen Kurz-Kritik

Sachverhaltsdarstellung wegen Kurz-Kritik

Hat Innsbruck jetzt eine “Meinungspolizei”? Herr S. hat zwei regierungskritische Plakate in seinen Schaufenstern in einer Innsbrucker Auslage hängen. Nach einem Überraschungsbesuch von einem Zivilpolizisten, der auf unbekannte Weise durch die versperrte Haustüre gelangt war, liegt jetzt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft.

Wien/Innsbruck, 31. Mai 2020 | Die Geschichte ist dubios: Ein Polizeibeamter in zivil klingelte bei Herrn S., als dieser gerade mit Migräne zuhause in Krankenstand war. Grund des Überraschungsbesuchs waren zwei Plakate, die in Herrn S.‘ Auslagenfenstern in der Innsbrucker Innenstadt zu sehen waren. Auf ihnen hatte Herr S. seine Kritik an Sebastian Kurz, Elisabeth „Elli“ Köstinger und den Maßnahmen der Regierung stehen. Auch die Adlerrunde, das lokale Macht-Netzwerk der Tiroler ÖVP, findet in Herrn S.‘ Warnung vor Austrofaschismus Erwähnung:

„Kur(z)s-Ziel: Austrofaschismus. Seid wachsam, seid kritisch. Erhebt eure Stimme! Unsere Kinder haben keine Adlerrunde hinter sich…“

10 Fragen an die Polizei

Herr S. schickte nach dem verstörenden Besuch eine E-Mail an Politik und Landespolizeidirektion Tirol. Darin schilderte er die Umstände und den Besuch detailliert, und stellte einige Fragen:

Herr LPD-Tirol Direktor Kohler, ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Überraschungsbesuch durch einen Zivilpolizisten in diesem Fall rechtens?
  2. Wie heisst der Zivilpolizist, ist das zu kurze „unter die Nase halten“ eines LPD Dienstausweises rechtens?
  3. Ist der Zivilpolizist Teil des LKA, des SVA, des LVT, …?
  4. Können Sie bestätigen, dass der Zivilpolizist die Plakate tatsächlich „zufälligerweise im Vorbeigehen“ gelesen hat und aufgrunddessen ungebeten auf Besuch kam?
  5. Wie gelangte der Zivilpolizist von der versperrten Haustüre zu meiner Wohnungstüre? Ich öffnete die Haustüre nicht …
  6. Muss ich jetzt in Zukunft damit rechnen, dass die Polizei abendlich bei mir läutet, Nachschau hält, um mir mitzuteilen, dass ich mein Auto auf den ersten Blick richtig geparkt habe? Es jedoch eine Sachverhaltsdarstellung geben werde?
  7. Wann wird mir die Sachverhaltsdarstellung zugeschickt?
  8. Werde ich noch ein Protokoll unterzeichnen müssen?
  9. Mit welchen weiteren Massnahmen der Polizei werde ich rechnen müssen?
  10. Wird sich das in Zukunft wiederholen, wenn es neue Plakate in den Auslagescheiben gibt?

Antwort der Polizei: Schweigen

Die Antwort kam aus dem Stadtpolizeikommando Innsbruck.

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Der Beamte sei in ordnungsgemäßer Fußstreife unterwegs gewesen und habe dabei die beiden Plakate festgestellt. Teile des veröffentlichten Inhalts seien vom Beamten „vertretbar als eventuell rechtswidrig und strafbar bewertet“ – eine Sachverhaltsdarstellung sei an die Staatsanwaltschaft Innsbruck ergangen. Dies bestätigte auch das Innenministerium auf Anfrage gegenüber Herrn S.

Polizei beantworte „keine weiteren, insbesondere irrelevanten Einzelfragen“

Herr S. bat daraufhin erneut um Beantwortung seiner Fragen und stellte richtig, dass er nicht behauptet hätte, er würde die Plakate entfernen – nur, dass sie im Zuge des Austausches der Scheiben wegkämen, er aber bereits neue in Planung habe, und auch, dass er nicht gesagt hätte, die Plakate würden „aggressiv“ wirken – wohl aber, dass sie provokant seien. Die Antwort von Seiten der Polizei fiel erneut unzufriedenstellend aus – und beurteilt Herrn S.‘ Fragen als irrelevant:

Bezugnehmend auf Ihre neuerliche Eingabe vom 18.05.2020 wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie im Antwortschreiben des SPK Innsbruck vom 15.05.2020 bereits umfassend informiert wurden. Im Hinblick auf das laufende Prüfungsverfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck werden keine weiteren, insbesondere irrelevante Einzelfragen, beantwortet.

Pikant: Mehr Infos für unbeteiligte Dritte

Herr S. wurde von einem unbeteiligten Dritten darüber informiert, dass dieser aus Empörung über die Geschichte selbst bei der Polizei angefragt und die Info erhalten habe, dass der Polizist einer aus der Kriminalabteilung sei. Verwundert darüber, wandte er sich erneut an das Stadtpolizeikommando, mit der Bitte um Bekanntgabe der Dienstnummer des “Meinungspolizisten”. Die am Samstag verschickte E-Mail blieb bisher unbeantwortet, nach Sicherheitspolizeigesetz ist die Bekanntgabe der Dienstnummer für die Polizei aber verpflichtend. ZackZack bleibt dran und wird weiter berichten.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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