Donnerstag, März 28, 2024

Nächste Fake-Gesetze aufgeflogen – Sperrstunde, Maskenpflicht in Schule

Sperrstunde, Maskenpflicht in Schule

Ohne neuen Gesetzestext erließ die Bundesregierung die Maskenpflicht in der Schule – die keine Pflicht war. Trotzdem kommunizierte die ÖVP das anders. Gleiches gilt für die 23-Uhr-Sperrstunde: Auch diese gibt es nicht!

Wien, 03. Juni 2020 | Groß kündigte Bildungsminister Faßmann den Erlass der Maskenpflicht in der Schule an. Brisant: die vollständige Maskenpflicht ist nie verordnet worden, es gibt keine gesetzliche Grundlage. ZackZack deckte das bereits vor 2 Wochen auf.

Während Unterrichtszeit nie Maskenpflicht

Der Erlass der Verordnung wurde am Wochenende auch noch groß angekündigt. Obwohl es nie eine Maskenpflicht in der Unterrichtszeit gab, verkündet die ÖVP nun, dass die Maske “ab jetzt” nur noch freiwillig sei. Dabei war sie ausschließlich vor Beginn der ersten Stunde sowie nach der letzten Stunde, also beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes, verpflichtend. Deshalb brauchte man für den Erlass der Maskenpflicht auch keine neue Verordnung.

Auf Facebook verkündet die ÖVP, dass die Maske nur noch freiwillig ist. In Wahrheit war sie während der Unterrichtszeit nie verpflichtend. Nur beim Betreten und Verlassen des Gebäudes bestand ein Maskenzwang.

Aber es war nicht das einzige Fake-Gesetz, das am Wochenende aufflog: Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen dürfte die Sperrstunde gar nicht verletzt haben!

Fake-Gesetz Sperrstunde

So ist in der Verordnung nicht die Schließung eines Lokals geregelt, sondern nur der Eintritt bis 23 Uhr. Wie lange man dort bleiben darf – darüber steht kein Wort in der Verordnung. In der 41. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 13. Mai ist die Wiederöffnung des Gastgewerbes geregelt. Darin heißt es in §6:

„(2) Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen. Restriktivere Sperrstunden und Aufsperrstunden aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.“

Das ist eindeutig: eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr gab es zu keinem Zeitpunkt. Trotzdem verkündete die ÖVP genau das via Facebook und Instagram, während in der Verordnung etwas anderes steht. Ein klassischer Fall eines Fake-Gesetzes. Mittlerweile zählt ein Facebook-Post mehr als der Gesetzestext. Das „Facebook-Gesetz“ der Volkspartei sah so aus:

 

Sperrstunde um 23:00 Uhr, das verkündete die ÖVP auf Facebook. Tatsächlich ist aber nur das Betreten einer Gaststätte bis 23:00 Uhr erlaubt. Die Öffnungszeiten regelt die Verordnung nicht.

Strafen auf Basis von nicht-existenten Gesetzen

Noch immer sind die meisten der 40.000 Strafanzeigen im Zuge der Nichteinhaltung der COVID-19-Maßnahmen nicht fallen gelassen worden. Hier handelt es sich um Strafen, wie z.B. alleine auf der Parkbank sitzen.

Sowohl SPÖ, als auch FPÖ verlangten letzte Woche eine Generalamnestie. Diese wurde aber von Türkis-Grün abgeschmettert.

(ot)

Update: Bildungsminister Fassmann hat auch die Maskenpflicht bei Betreten und Verlassen des Schulgebäudes geändert. In einer Verordnung vom 2. Juni wurde diese einzige de facto Schul-Maskenpflicht aufgehoben.

 

Titelbild: APA Picturedesk

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